Egling:Pflegeheim muss wegen Gesetzesänderung schließen

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Mehr als 30 Jahre lang hat der Trägerverein das Pflegeheim Riedhof mit 18 Einzel- und Doppelzimmern und 28 Pflegeplätzen betrieben. (Foto: Hartmut Pöstges)

Die Zimmer im Riedhof in Egling sind nach neuen Vorgaben zu klein. Ende Oktober ziehen die 28 Bewohner um.

Von Benjamin Engel, Egling

Das Inventar steht bereits zum Verkauf - vom Pflegebett bis zu Tischen und Schränken: Ende Oktober wird das Pflegeheim Riedhof schließen. Der Trägervereinsvorsitzende Heribert Plonner begründet dies mit einer neuen Verordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. Die Zimmer in Riedhof seien zu klein, entsprächen nicht mehr den neuen Anforderungen an die Mindestgröße in Pflegeheimen. Zudem sei das Haus auch nicht barrierefrei. Plonner ist über die neuen Regeln empört. Doch wenigstens hätten alle 28 Heimbewohner - unter ihnen viele an Demenz Erkrankte - neue Unterkünfte gefunden. Auch die 30 Mitarbeiter würden in anderen Einrichtungen unterkommen.

Unterdessen hat der Eigentümer - von ihm hatten die Betreiber das Pflegeheim gemietet - bereits weitere Pläne: Er will das Haus für betreutes Wohnen mit sechs Einheiten umbauen. Dafür hat er einen Vorbescheid beantragt, was der Eglinger Gemeinderat am Dienstag gebilligt hat. Ein Bauantrag mit einem detaillierten Konzept steht allerdings noch aus.

Mehr als 30 Jahre lang hat der Trägerverein bereits das Pflegeheim Riedhof mit derzeit 18 Einzel- und Doppelzimmern und 28 Pflegeplätzen betrieben. Um die neuen Mindestanforderungen einhalten zu können, hätten die Betreiber die Zimmer vergrößern müssen. Der Freistaat hat die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes im Juli 2011 erlassen. Darin sind Mindestanforderungen für Räume und Personal in Pflegeheimen geregelt. So müssen Zimmer für eine Person mindestens 14 Quadratmeter groß sein, Doppelzimmer mindestens 20 Quadratmeter. Bisher waren zwölf beziehungsweise 18 Quadratmeter vorgegeben. Weitere Vorschriften in der Verordnung regeln die Weiterbildung von Personal oder die Mitbestimmung von Bewohnervertretern.

Laut dem Trägervereinsvorsitzenden Plonner kann das die Einrichtung allerdings nicht leisten. Das Heim sei dafür einfach zu klein, müsste bei einem Umbau auf Zimmer verzichten und sei dann wirtschaftlich nicht mehr zu betreiben. Gerade kleine, familiär geführte Pflegeheime sieht er durch die neue Verordnung bedroht. "Die gehen nahezu alle unter."

Wie die Heimleiterin Heidemarie Ritter ergänzt, seien die neuen Vorschriften längst bekannt, und die Übergangsfristen abgelaufen. Doch schon rein aus baulichen Gründen sei es unmöglich gewesen, das Haus durch einen Anbau zu erweitern. Außerdem sei das Gebäude nicht barrierefrei. So fehle ein Aufzug, und der Aufenthaltsraum sei zu klein. Die Klientel habe sich verändert. Sie betreuten im Gegensatz zu früher fast ausschließlich an Demenz Erkrankte. "Wir werden den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht."

Das Pflegeheim Riedhof ist in einem früheren Gutsherrenhof untergebracht. Ein 10 000 Quadratmeter großer Park mit alten Bäumen und einem Brunnenpavillion umgibt das Haus. Im Internet wirbt die Einrichtung mit ihrer familiären, individuellen Atmosphäre. Auf die müssen Pflegebedürftige nun verzichten. Wie Plonner erklärt, soll sich auch bald der Trägerverein auflösen. Die Mitarbeiter des Heims sollen eine Abfindung erhalten. Die will der Trägerverein mit den Überschüssen aus dem Verkauf des Inventars finanzieren. Für alle Mitarbeiter und die Mitglieder des Trägervereins sei es traurig, das Pflegeheim aufgeben zu müssen. Als sie vor mehr als 30 Jahren begonnen hätten, sei das Haus heruntergekommen gewesen. "Wir haben viel investiert."

© SZ vom 17.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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