Stadt Geretsried:Baumschutz hat sich bewährt

In Geretsried gibt es seit zehn Jahren eine Verordnung. Stadtbaurat Rainer Goldstein nennt sie "ein sehr gutes Instrument".

Die Stadt Geretsried praktiziert bereits seit zehn Jahren einen klar geregelten Baumschutz. Nun hat der Stadtrat Änderungen an der Verordnung dazu vorgenommen. Gesetzliche Änderungen und die Erfahrungen der Praxis machten dies erforderlich, so die städtische Umweltbeauftragte Inken Domany. Die wesentliche Neuerung sei die Einführung von Ausgleichszahlungen, erklärte Stadtbaurat Rainer Goldstein im Stadtrat. Die Verordnung sieht vor, dass bei einer Baumfällung eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben werden kann, und zwar grundsätzlich auf dem Grundstück des Eingriffs. Vorgesehen sind "standortgerechte Laub- und Nadelbäume", deren Stamm einen Umfang von mindestens zwölf Zentimetern haben sollte. Sollten Ersatzpflanzungen nicht möglich oder zumutbar sein, kann eine Ausgleichszahlung von 750 Euro gefordert werden, die zweckgebunden für neue Bäume oder Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen vorhandener Bäume auf öffentlicher Fläche im Stadtgebiet verwendet wird.

Goldstein sagte, in Geretsried gebe es jährlich zwischen 30 und 80 "Baumschutzfälle". Die Verordnung habe sich als sehr gutes Instrument erwiesen: "Oft kommt man mit den Leuten ins Gespräch."

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