Bad Tölz-Wolfratshausen:Freiwillige Auskünfte über Einkünfte

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Der FW-Abgeordnete Florian Streibl fordert mehr Transparenz im Landtag. Er und sein CSU-Kollege Martin Bachhuber kommen nebenher nur auf geringe Beträge.

Sebastian Blum

Florian Streibl ist Parlamentarischer Geschäftsführer der Freien Wähler im Landtag. (Foto: Hartmut Pöstges)

Bezahlte Vorträge hält der Landtagsabgeordnete Martin Bachhuber (CSU) nicht. "Ich habe keine Nebeneinkünfte", sagt der gelernte Volkswirt aus Bad Heilbrunn. Allenfalls in seiner Tätigkeit als Bad Tölz-Wolfratshauser Kreisrat bekomme er noch ein Sitzungsgeld von 30 Euro. Bei seinem Oberammergauer Kollegen Florian Streibl (FW) sieht die Sache schon etwas anders aus. Als freier Autor verdiene er etwa 3000 Euro im Jahr, sagt Streibl. Als Aufsichtsrat im Klinikum Garmisch-Partenkirchen sitzt er zudem im Kreistag und bekommt dafür viermal im Jahr ein Sitzungsgeld von 25 Euro.

Seine Arbeit als Fachanwalt für Mietrecht ruhe jedoch zur Zeit. "Mit meinem Landtagsmandat tendieren meine Verdienste als Anwalt gegen Null", sagt Streibl. Auch seine Vorträge, etwa vor dem Ortsverband der Freien Wähler, brächten ihm keine zusätzlichen Einnahmen. "Die Bezahlung fällt eher symbolisch aus. Da gibt es mal eine Flasche Wein." Geld würde er für seine Vorträge sowieso nicht annehmen, denn schließlich gehöre das zu seiner Tätigkeit als Abgeordneter, betont er.

Bachhuber und Streibl müssten nicht so offen über ihre Nebeneinkünfte sprechen. Denn anders als die Regelung für Nebenverdienste von Bundestagsabgeordneten ist jene für die bayerischen Landtagsabgeordneten nicht strikt. So sind zwar auf der Homepage des Landtags Tätigkeiten neben dem Mandat frei einsehbar, doch über die Höhe der Vergütungen steht dort nichts. Noch unklarer wird die Sachlage bei bezahlten Vorträgen: Referieren die Parlamentarier etwa in ihrer Funktion als Abgeordnete, sind sie verpflichtet, dies lediglich der Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) mitzuteilen. Hat der Vortrag etwas mit ihrem Nebenberuf zu tun, müssen sie diesen gar nicht angeben.

"Der Bürger hat jedoch das Recht zu erfahren, wo bei den Abgeordneten eventuell Abhängigkeitsverhältnisse entstehen", findet Streibl. Der Landtag solle bei seinen Transparenzregelungen zumindest dem Vorbild des Bundestags folgen oder bis auf die Berufsgeheimnisse von Rechtsanwälten und Ärzten gleich alles offenlegen. Streibls Fraktion hat einen entsprechenden Antrag im Landtag gestellt, der gerade geprüft wird.

Dagegen hat Bachhuber an den geltenden Regelungen nichts auszusetzen. "Das hat bisher ausgereicht und würde auch in Zukunft ausreichen", sagt er. Die Diskussion über Nebeneinkünfte der Landtagsabgeordneten sei durch die Debatte über die bezahlten Vorträge des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück entstanden. Denn ein Verbot der Nebeneinkünfte von Parlamentariern will Bachhuber nicht. "Dann sitzen im Landtag nur Beamte." Schließlich solle das Parlament ein Spiegel der Gesellschaft sein. Geschäftsleute und Handwerker hätten dann keine Möglichkeit, als Abgeordnete im Landtag zu arbeiten.

Auch Streibl hält nichts von einer strikten Trennung von Mandat und Nebentätigkeit. "Es muss die Möglichkeit geben, nach der Politik wieder im Beruf tätig zu sein", sagt er. Dies will der Rechtsanwalt sich auch selbst offenhalten. Um seinen Beruf "nebenher zu halten", besuche er Kurse zur Fortbildung. Etwa zehn Stunden seien das im Jahr. "Das kann man stückeln oder gleich im Ganzen machen."

© SZ vom 19.11.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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