Bad Tölz-Wolfratshausen:Aussage gegen Aussage

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Die Einbürgerung soll nach den Plänen der Ampelkoalition künftig leichter und schneller vonstatten gehen. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Wie und von wem in Zukunft die Integrationsberatung im Landkreis angeboten wird, bleibt offen. Der Verein "Hilfe von Mensch zu Mensch" widerspricht dem Innenministerium und will mit der Kreisbehörde verhandeln

Von Benjamin Engel, Bad Tölz-Wolfratshausen

Im Konflikt über die Finanzierung der Integrationsberatung kommt es zum Schlagabtausch. Sadija Klepo, Geschäftsführerin im Verein "Hilfe von Mensch zu Mensch" widerspricht dem Innenministerium. Sie rechnet nicht damit, dass die erste Abschlagszahlung für die Flüchtlings- und Integrationsberatung, wofür ihr Verein staatlich gefördert wird, schon im Februar kommt. Auch in diesem Jahr habe der Verein die erste Förderzahlung erst im Juli bekommen. Das könne sie nicht noch einmal vorfinanzieren. Damit droht den Beratungsstandorten in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach und Starnberg das Aus.

Darüber hinaus macht Klepo eine Formulierung in der seit 2018 gültigen Beratungs- und Integrationsrichtlinie Angst. Darin stehe, dass die Förderung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolge. "Das ist unverschämt", sagt Klepo.

Im Landkreis hatte der Verein "Hilfe von Mensch zu Mensch" zunächst die Asylsozialberatung übernommen. Das Feld ist Anfang dieses Jahres mit der Migrationsberatung zusammengelegt worden. Seitdem ist das bayerische Innenministerium statt des Sozialministeriums für den Bereich verantwortlich.

Der Frage, ob Mitarbeitern von "Hilfe von Mensch zu Mensch" zum Jahresende hin gekündigt wurde, weicht Klepo aus. "Wir wollen unsere Leute behalten", erklärt sie. Allerdings hatte Ines Lobenstein, Vorsitzende im Wolfratshauser Asylhelferkreis, bestätigt, mit einer Vereinsmitarbeiterin gesprochen zu haben, die bereits ihre Kündigung erhalten habe. Doch Klepo schildert lediglich, dass der Verein mit den Landratsämtern an einer Lösung arbeite. "Ich hoffe, dass das Landratsamt und die Kommunen uns unterstützen", sagt die Geschäftsführerin des Vereins.

Aus dem Landratsamt heißt es, dass die Kreisbehörde und der Verein immer gut zusammengearbeitet hätten. Über eine Lösung für die Zeit nach dem 1. Januar 2019 werde verhandelt. Bislang gebe es noch keine Ergebnisse. Nach Kenntnis der Kreisbehörde plane das Innenministerium, das Fördergeld im Februar 2019 an den Verein zu zahlen. Der Freistaat finanziere 80 Prozent der Personalkosten. Den Rest müsse der Verein selbst oder über Dritte bezahlen. Der Landkreis fördere zusätzliche Sachkosten in Höhe von 34 000 Euro, etwa für die Arbeitsplatzausstattung.

Der Verein unterhält in Wolfratshausen, Geretsried und Bad Tölz zentrale Büros. Die Mitarbeiter betreuen im Landkreis rund 1600 Geflüchtete. Laut Pressestelle im Landratsamt wurde den Beratern im Landkreis zum Jahresende gekündigt. Der Verein habe die Behörde Ende November um finanzielle Unterstützung gebeten. Sollte das ausbleiben, wolle "Hilfe von Mensch zu Mensch" die Kooperation beenden.

Mit dem Zuständigkeitswechsel zum Innenministerium hat sich der Betreuungsschlüssel geändert. Künftig wird das Betreuungsverhältnis auf Grundlage des Ausländerzentralregisters berechnet. Damit sollten die Beraterstellen im Landkreis von 10,7 auf 6,9 sinken. Doch hat das Innenministerium auch für 2019 Bestandsschutz erklärt. Solange ist der frühere Stellenschlüssel maßgeblich.

Das Innenministerium zeigt sich verwundert, dass der Verein seine Beratung einstellen will. Die Zusage, die Fördergelder bis Februar 2019 auszuzahlen, sei verbindlich. Das Vergabeverfahren sei zugunsten der Träger und in enger Abstimmung mit diesen verbessert worden. Künftig müsse die erste Abschlagszahlung bis 1. Mai jedes Jahres fließen, was bisher zeitlich ungeregelt war. Der Passus, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung bestehe, sei so ähnlich bei allen Projektförderungen zu finden. Auch in der vorherigen Regelung habe es eine solche Klarstellung gegeben. Sollte sich "Hilfe von Mensch zu Mensch" aus der Beratung zurückziehen, können dies laut Innenministerium auch die Landkreise sowie weitere Träger der freien Wohlfahrtspflege übernehmen.

© SZ vom 05.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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