Auseinandersetzung eskaliert:Mit heißem Wasser überschüttet

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Bewährungsstrafe: Junge Frau verletzt vermeintlichen Ehemann

Von Barbara Briessmann, Wolfratshausen

"Es ist schlimm, was ich getan habe", sagt die Angeklagte im Wolfratshauser Amtsgericht. "Entschuldigung." Der jungen Frau wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie soll einen Mann, der sich als ihren Ehemann bezeichnet, verbrüht haben. Die Tat hat sich am 25. Oktober vergangenen Jahres in der Asylbewerberunterkunft in Königsdorf ereignet.

Im September 2015 sei sie aus Somalia nach Deutschland gekommen - alleine. Vorher habe sie ihrer Mutter im Haushalt geholfen, keinen Beruf erlernt. Ihr Alter kennt sie nicht. Die deutschen Behörden haben ihr das Geburtsjahr 1990 zugeteilt. In Ludwigshafen habe sie einen Somalier kennengelernt, der auch Asylsuchender ist. Sie sei etwa ein Jahr später nach Königsdorf gekommen. Dort taucht am Tattag der vermeintliche Ehemann auf, fragt eine Betreuerin nach seiner "Frau", und ob sie noch schlafe. "Ich habe seine Stimme gehört", so die junge Frau. Sie habe einem Betreuer gesagt, dass er sie töten wolle und er solle ihn wegschicken. Sie sei dann mit einem Fahrrad weggefahren. Nach ihrer Rückkehr habe sie sich Frühstück machen wollen, als sie wieder seine Stimme hörte, aus dem Nebenzimmer. Mit der vollen Teetasse in der Hand sei sie in den Raum gegangen. Er habe sie gleich am Hinterkopf gepackt, geohrfeigt, getreten und festgehalten. Dabei will sie die Teetasse auf ihn geworfen haben.

Etwas anders schildert die Tatzeugin, ihre Zimmernachbarin, den Vormittag. Als sie in der Früh ihren Säugling gestillt habe, seien Schreie zu hören gewesen, von einem Mann und einer Frau. Sie habe gerufen: "Geh raus". Er: "Hau mich nicht". Sie habe aus ihrem Raum gesehen, da habe die Angeklagte, ihre Freundin, eine Pfanne in der Hand gehabt und nach dem Mann geschlagen. Anschließend habe sie zu einer Betreuerin gesagt: "Er muss raus aus dem Heim." Er habe dann nur noch auf den nächsten Bus warten wollen, in ihrem Zimmer, so die Zeugin. Plötzlich sei ihre Nachbarin mit einem Wasserkocher in den Raum gekommen, habe heißes Wasser über ihn geschüttet und sei weggelaufen. Ein anderer Bewohner der Unterkunft hat die Polizei gerufen.

Der Mann erlitt Verbrühungen zweiten Grades an der linken Hüfte. "Das ist schmerzhaft, grauenhaft", meinte der Richter in seiner Urteilsbegründung. "Es hätte noch viel Schlimmeres passieren können." Wegen ihrer guten Sozialprognose wurden acht Monate Haft auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt. Die junge Frau, deren Asylantrag genehmigt ist, möchte eine Ausbildung machen und in Deutschland arbeiten. Dafür lernt sie täglich vier Stunden Deutsch.

© SZ vom 11.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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