Aus dem Oberlandesgericht:Aus für Novita

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Frühere Betreiberin des Penzberger Seniorenzentrums zieht Klage zurück

Die Thomas-Wimmer-Stiftung bleibt rechtmäßige Eigentümerin des Seniorenzentrums an der Penzberger Gartenbergstraße. Die frühere Heimbetreiberin Novita hat ihre Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) München, dass der Kaufvertrag mit der Stadt Penzberg nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, zurückgenommen. Das Gericht hatte in der Verhandlung am Montag erklärt, dass die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg habe. Die Novita habe die sechsmonatige Frist eindeutig versäumt. Darauf reagierte der frühere Heimbetreiber, behielt sich aber ausdrücklich vor, eventuell noch Schadenersatz geltend machen zu wollen.

Die Stadt Penzberg hatte das Seniorenzentrum im Sommer 2018 an die Thomas-Wimmer-Stiftung verkauft. Die Stiftung wollte nicht mit der Novita als Betreiberin zusammenarbeiten. Es folgten gerichtliche Auseinandersetzungen. Schlussendlich zog sich die Novita im Vorjahr zurück. Ob die dafür geforderten zwei Millionen Euro gezahlt wurden, bleibt unbestätigt.

Klar ist mit der aktuellen OLG-Entscheidung, dass die Novita wohl keinen Fuß mehr in die Tür des Seniorenzentrums bekommen wird. Das Gericht machte deutlich, dass die Stadt Penzberg Ende August mit der Thomas-Wimmer-Stiftung einen notariellen Kaufvertrag geschlossen habe. Darüber habe die Stadt Penzberg auch informiert. Rein auf diesen notariellen Kaufvertrag komme es an. Die Ausschlussfrist bei der Beschwerde der Novita sei aus Sicht des Senats eindeutig versäumt, erklärte die Vorsitzende Richterin. Sonstige Gründe, dass der Vertrag der Stadt mit der Thomas-Wimmer-Stiftung unwirksam sein könne, sehe das Gericht nicht.

Aus dem Seniorenzentrum hatte sich die Novita hinausgedrängt gefühlt. Die Vorsitzende Richterin gestand der Novita zu, über die Entwicklung enttäuscht zu sein. Im jetzigen Prozess gehe es aber gar nicht darum, ob vorangegangene Vereinbarungen verletzt worden sei, so das OLG. Weitere Rechtsstreitigkeiten solle die Novita überdenken, sagte die Richterin.

© SZ vom 22.09.2020 / bene - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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