Aus dem Amtsgericht:Zweifel am Handytausch

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Azubi steht vor Gericht, weil er Hakenkreuze verschickt haben soll

Hakenkreuze zu benutzen, ist eine Straftat. Egal, ob man sie auf Hauswände sprüht oder auf dem Handy verschickt. Das mussten im vergangenen Jahr auch ein junger Wolfratshauser und seine Schwester lernen. Weil sie in einer Whatsapp-Gruppe mehr als 1500 der Nazi-Symbole verschickt hatten, wurden sie vom Amtsgericht wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Das Geschwisterpaar hatte beteuert, man habe nur Scherze machen wollen. Das hatte Richter Urs Wäckerlin hingegen als "äußerst geschmacklos" bezeichnet und die beiden zu 400 Euro Strafe an eine soziale Einrichtung und 32 Sozialstunden verurteilt. Im März 2017 hatten die beiden die Gruppe gegründet und wahllos Nummern hinzugefügt, unter anderem auch die des Radiosenders Bayern 3. Der Syndikus des Senders hatte schließlich die Kriminalpolizei informiert.

Am Donnerstag stand nun ein weiteres Mitglied der Gruppe vor Gericht: ein 19-Jähriger Münchner, von dessen Smartphone im Whatsapp-Chat, der polizeilich ausgewertet wurde, am 3. März 2017 insgesamt 17 Hakenkreuze verschickt wurden. Der Azubi aber bestritt vor Gericht, die Versendungen getätigt zu haben. Er wiederholte, was er schon bei der Vernehmung zur Polizei gesagt hatte: "Ich bin mir sicher, dass ich die Hakenkreuze nicht verschickt habe. So was würde ich nicht machen." Weil er sein Handy öfter verleihe und auch zum Musikhören mit Freunden offen liegen lasse, hätten mehrere Personen Zugang zu dem Gerät gehabt, jemand anderes habe die Nachrichten in die Gruppe geschickt.

Auf die Frage des Richters, wie dies möglich sei, antwortete der 19-Jährige, dass er sein Handy nicht nur zum Musikhören in Gruppen, etwa an der Isar, entsperrt offen zugänglich gelassen habe, sondern dass er es auch Freunden geliehen habe. Diese hätten von seiner Nummer aus Nachrichten an Mädchen geschickt, die sie interessiert hätten - um Informationen zu bekommen, die sie dann beim Flirten für sich nutzen konnten. Wer aber hatte die Hakenkreuze geschickt? Der Polizei hatte er bereits einen möglichen Täter genannt, einen damaligen Schulfreund, der "schon öfter Späßchen über Hitler gemacht hat und so etwas am ehesten tun würde".

Richter Wäckerlin hatte den 18-jährigen Wolfratshauser als Zeugen geladen. Auf die Frage, ob ihm der Angeklagte einmal sein Handy geliehen habe, antwortete der Praktikant: "Kann durchaus sein, ja." In der Schule hätten sie öfter ihre Smartphones getauscht. Bei der Kripo hatte der Zeuge laut Vernehmungsprotokoll jedoch behauptet, der Angeklagte habe sein Handy nie aus der Hand gegeben. Den Widerspruch erklärte er nun damit, dass es ihm "gerade wieder eingefallen" sei. Die Aussage des 18-Jährigen lasse "Zweifel aufkommen", erklärte der Richter. Deshalb will er den Polizisten, der ihn verhört hat, nun als Zeugen anhören. Die Verhandlung wird am Freitag, 10. Mai, fortgesetzt.

© SZ vom 26.04.2019 / aip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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