Aus dem Amtsgericht Wolfratshausen:Notorische Betrügerin muss in Haft

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Trotz laufender Bewährungsstrafe fälscht eine 31-jährige Geretsriederin unverdrossen Urkunden und Zeugnisse.

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die Angeklagte hatte es übertrieben, deshalb muss sie nun wegen ihrer notorischen Straftaten hinter Gitter: Bereits 2014 und 2015 war die heute 31-jährige Geretsriederin wegen mehrfachen Betrugs zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, damals hatte sie bestellte Waren und Dienstleistungen nicht bezahlt. Doch das hielt die Bankkauffrau nicht von weiteren Straftaten ab: Sie fälschte Ausbildungsurkunden als Rettungsassistentin, ein Gesundheitszeugnis und einen Gerichtsbeschluss. Dafür verurteilte Amtsrichter Helmut Berger die Frau trotz ihres Geständnisses am Montag wegen Betrug und Urkundenfälschung zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis.

Eine erneute Bewährungsstrafe kam für den Richter nicht mehr infrage. Wie er argumentierte, könne er schon die dafür erforderliche "günstige Sozialprognose" nicht erkennen. Für das Strafmaß seien die Vielzahl der Einzeltaten und die zweifach offene Bewährung maßgeblich gewesen, erklärte Berger.

Ohne die Behörden zu informieren, arbeitete die Angeklagte im Oktober 2016 und von November 2016 bis Mitte 2017. Das Problem: Sie kassierte in dieser Zeit rund 2200 Euro Arbeitslosengeld - völlig zu Unrecht. "Ich habe nicht darüber nachgedacht", rechtfertigte sie sich. Für einen Friseurbesuch zahlt sie gleichwohl erst nach vier Monaten.

In der Wolfratshauser Kreisklinik bewarb sich die Frau im Juli 2016 mit einer gefälschten Ausbildungsurkunde als Rettungsassistentin. Sie wollte unbedingt eine Stelle in der Palliativstation, was wohl mit dem Tod eines Bruders kurz zuvor zusammenhing. "Ich habe das gegoogelt, in Word runtergeschrieben, ausgedruckt und vorgelegt", schilderte die Angeklagte ihre Vorgehensweise. Erst als der Arbeitsvertrag kurz vor der Unterschrift stand, wurde der Pflegedienstleiter der Kreisklinik stutzig. "Das sah recht zusammengeschustert aus", berichtete er im Sitzungssaal. In die Urkunde mit dem Wappen der Stadt Berlin sei der Name der Angeklagten handschriftlich eingetragen worden. Doch die Frau setzte noch eins drauf: Wenig später legte sie eine Ausbildungsurkunde der Regierung von Oberbayern vor - und ließ das Schriftstück im Geretsrieder Rathaus sogar beglaubigen. Dass darauf das Siegel der Landeshauptstadt München zu sehen ist, machte den Pflegedienstleiter erst recht misstrauisch. "Ich habe Kopien gemacht und bin zur Polizei gefahren", erzählte er. So kamen die Fälschungen ans Licht.

Von ihrem Unwesen ließ die Geretsriederin trotzdem nicht ab. Für ein Praktikum in einem Münchner Kinderhospiz fälschte sie Anfang 2017 einen Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen. Darin schrieb sie, dass ihre Bewährungsstrafe aufgehoben sei. "Ich wollte unbedingt im Hospiz arbeiten. Das wäre nicht gegangen, solange ich noch in Bewährung bin", sagte sie. Schließlich fälschte sie noch ein Zeugnis eines Psychotherapeuten, bei dem sie, als Strafauflage, in Behandlung war. Demnach sei eine Betreuung nicht mehr nötig. Das begründete sie damit, sich mit dem Therapeuten nicht verstanden zu haben.

Während die Frau erzählte, schüttelte Amtsrichter Berger nur den Kopf. "Das ist unglaublich", sagte er. Es sei erschreckend, dass sie die selbst gefertigten Urkunden in der Kreisklinik vorgelegt habe. Zum Glück für die Patienten habe sie die Stelle nicht angetreten, erklärte der Richter. Zudem habe sie den Beschluss des Amtsgerichts gefälscht. "Ich habe selten so eine Dreistigkeit erlebt." Mit seinem Urteil schlug er die Bitte der Verteidigerin um eine Bewährungsstrafe aus.

© SZ vom 09.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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