Aus dem Amtsgericht:Drogen per Post

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Ein 35-Jähriger nimmt die Pakete eines Freundes an - und wird verurteilt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Der 35-jährige Peter P. (Name geändert) aus dem Südlandkreis konnte seine Miete nicht mehr bezahlen. Deshalb ließ er sich als Paket-Empfänger für die Drogengeschäfte seines 26-jährigen Freundes einspannen, der mit großen Mengen Rauschgift aus den Niederlanden handelte. Zwei Päckchen - 830 Gramm Amphetamingemisch sowie knapp 200 Gramm Marihuana - schickte der Mann an Peter P. Dafür versprach er ihm Geld und Drogen. Doch die Polizei war dem Freund auf der Spur, fing die Pakete ab und nahm beide fest. Der Einzelhandelskaufmann räumte die Vorwürfe vor dem Amtsgericht Wolfratshausen ein. Er wurde wegen Beihilfe zur Einfuhr und unerlaubten Handeltreibens von Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Im Juni 2015 flog er auf: Sieben Polizeibeamte drangen in die Wohnung von Peter P. ein. Sie fanden Aufputschmittel sowie geringe Mengen Haschisch und Marihuana. "Die Nachbarn haben alles mitgekriegt", sagt der junge Mann am Montag im Gerichtssaal. Danach habe er erst einmal zwei Stunden geweint. Peter P. gab an, sich aus finanzieller Not bereit erklärt zu haben, Pakete mit Drogen anzunehmen. "Ich sollte 300 Euro für die Miete bekommen."

Der Freund soll insgesamt elf Kilogramm Amphetamine und vier Kilogramm Marihuana aus den Niederlanden in den Südlandkreis eingeschleust und dort verkauft haben. Wegen Verdacht auf Geldwäsche begann die Kriminalpolizei Ende 2014 mit Ermittlungen gegen ihn und seinen Geschäftspartner in den Niederlanden. Die beiden Männer hatten sich im Gefängnis kennengelernt. So kam die Polizei auch auf die Spur von Peter P.

Der Freund wurde in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Er sitzt seit Juni 2015 in Untersuchungshaft, sein Prozess soll bald in München beginnen. Der Mann gab an, erstmals im September 2014 in die Niederlande gefahren zu sein. Dort kaufte er mehrere Kilogramm Marihuana. Sein Geschäftspartner gab ihm zudem zehn Kilogramm Amphetamine in Kommission mit. "So hat alles angefangen." Damals habe er seine heutige Frau kennengelernt und bei ihr gewohnt. "Ich habe den Konsum vor ihr verheimlicht. Ich wollte die Pakete nicht nach Hause schicken lassen." Deshalb bat er Peter P., die Pakete mit Drogen anzunehmen.

Die Staatsanwältin forderte eine Bewährungsstrafe für Peter P. von zwei Jahren, 80 Stunden Sozialdienst und Suchtberatungsgespräche. Sie hoffte, dass der junge Mann aus seiner "dummen" Tat gelernt habe. Der Verteidiger warb für eine Bewährungsstrafe von etwa eineinhalb Jahren. Er erklärte, dass sein Mandant offen und ehrlich mit der Sache umgehe.

Richter Helmut Berger verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Er erklärte, dass der Angeklagte mit der Haft gespielt habe. "Das ist verdammt gefährlich, was sie gemacht haben." Der Angeklagte solle die Chance zur Bewährung nutzen. Bis Ende Juli muss er 80 Stunden Sozialdienst leisten und Suchtberatungsgespräche vereinbaren.

© SZ vom 15.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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