Amtsgericht Wolfratshausen:"Reingeschlittert" ins gemeinsame Dealen

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Ein Geretsrieder Pärchen steht wegen Drogenhandels vor Gericht. Ein Minderjähriger belastet den einen Angeklagten schwer.

Isabel Meixner

Monatelang vertickte ein Pärchen aus Geretsried gemeinsam Drogen und finanzierten damit den eigenen Konsum. Dafür musste es sich gestern vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Von der früheren Einheit war vor Gericht jedoch nichts mehr zu sehen: Demonstrativ ließen die Angeklagten ihre Verteidiger zwischen sich Platz nehmen, die Geretsriederin versuchte, ihre Rolle bei den Drogengeschäften kleinzureden.

Die Strafen für beide Angeklagten wurden zur Bewährung ausgesetzt. (Foto: dpa)

Das Gericht glaubte ihre Version jedoch nur teilweise, es verurteilte beide Angeklagten wegen vorsätzlichen Erwerbs und Handels mit Betäubungsmitteln zu Bewährungsstrafen.

Die beiden Angeklagten räumten ein, gemeinsam mit Marihuana, Amphetamine und Kokain gedealt zu haben. Mindestens einmal soll sich auch ein damals 14-Jähriger Drogen besorgt haben. "Ich bin da irgendwie reingeschlittert", sagte die 32-jährige, die vor Gericht nervös wirkte. Sie habe ihren damaligen Freund in einer Diskothek kennengelernt, danach angefangen, selbst Kokain und Speed zu konsumieren und ihm beim Verkauf der Drogen zu helfen.

Ein Fehler, den sie heute bereut: "Ich hätte viel früher aufhören sollen." Für ihren Ex-Freund hat sie nur Verachtung übrig: "Er hat nichts im Haushalt gemacht und mein ganzes Geld verraucht." Dem minderjährigen Geretsrieder habe nicht sie, sondern ihr Ex-Freund Marihuana verkauft. "Wir wussten nicht, dass er noch nicht volljährig war."

Das bestätigte der zweite Angeklagte, der mit klarer Stimme die Anklage in allen Punkten einräumte. Er habe dem 14-Jährigen nur einmal Drogen verkauft und den Kontakt abgebrochen, als er dessen Alter erfahren habe. Diese Aussage bezeichnete der Minderjährige, der im Laufe der Verhandlung in den Zeugenstand gerufen wurde, hingegen als falsch: Etwa 15 Mal habe er Cannabis erworben, "vielleicht auch weniger", fünf Mal aber sicherlich.

Der Kontakt sei vor allem über den Angeklagten gelaufen, von dessen Freundin habe er keine Drogen bezogen. An Einzelheiten - etwa, wie oft er in der Wohnung der Angeklagten war - konnte sich der Zeuge jedoch angeblich nicht erinnern - was Richter Helmut Berger an der Aussage zweifeln ließ: "Wenn ich ihn später noch einmal verhöre, sagt er wahrscheinlich wieder etwas ganz anderes. Auf so einen Zeugen kann man kein Urteil stützen."

Die Staatsanwältin sah es - den Unschuldsbekundungen der Angeklagten und der Zeugenaussage zum Trotz - als erwiesen an, dass beide gemeinschaftlich gehandelt haben: "Die Angeklagte war Kontaktperson und somit involviert, auch wenn sie die Anfragen an den Angeklagten weitergeleitet hat." Sie hielt beiden ihre Geständigkeit zugute und im Fall des Angeklagten die Mithilfe beim Aufdecken der Hintermänner, wies jedoch auch auf die erheblichen Mengen an Drogen hin.

Sie beantragte für den Angeklagten zwei Jahre auf Bewährung sowie für die Geretsriederin eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Richter Helmut Berger blieb in seinem Urteil knapp unter diesem Antrag: Die Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen, er ein Jahr und zehn Monate und sie zwei Jahre. Außerdem müssen sie 2500 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen.

"Es liegt ein Zusammenwirken der beiden vor: Der Angeklagte war arbeitslos und hatte die nötige Zeit, die Drogen zu verticken, und die Angeklagte das nötige Geld, das Zeug zu besorgen", begründete Berger das Urteil.

© SZ vom 24.05.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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