Amtsgericht:Vier Wochen Arrest für Randalierer

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Obdachloser 20-Jähriger schlägt Heckscheibe mit dem Kopf ein

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Obdach- und Arbeitslosigkeit, Schlägereien und eine Strafe nach der anderen: So fasste der Jugendgerichtshelfer die Lebensumstände des Angeklagten zusammen. Der 20-Jährige sei alkoholabhängig. Er erscheine kaum zu Beratungsterminen. Helfen lasse er sich nicht. Eine solche "Lebensapathie" habe er nur selten erlebt. Bereits wiederholt war der junge Mann vor Gericht gelandet. Anfang des Jahres schlug er die Heckscheibe eines Wagens in Wolfratshausen ein, er boxte einem anderen mit der Faust ins Gesicht und stahl schließlich ein unabgesperrtes Fahrrad am Hohenschäftlarner S-Bahnhof. Er räumte alles ein. Das Jugendgericht verurteilte ihn wegen Sachbeschädigung, vorsätzlicher Körperverletzung und Diebstahl zu vier Wochen Dauerarrest.

Die lange Liste der Vergehen: Ende März parkte ein Kastenwagen einer Reinigungsfirma an der Wolfratshauser Bahnhofstraße. Der Angeklagte gestand, die Heckscheibe eingeschlagen zu haben - mit dem Kopf. Schaden: rund 500 Euro. Der ermittelnde Beamte sagte, dass jemand den Angeklagten beobachtet und telefonisch die Polizei gerufen habe. Laut Zeuge trug der Täter eine rote Jacke. Deshalb hätten sie sofort den Angeklagten verdächtigt. Denn der sei genau am gleichen Tag mit einer solchen Jacke bereits in der Wolfratshauser Inspektion gewesen. Sie hatten ihn bei seiner damaligen Freundin in Geretsried erwischt. Sein Alkoholtest ergab 0,9 Promille.

Ebenfalls im März in Geretsried: Der Angeklagte war wieder betrunken - laut Test hatte er nach einem Kneipenbesuch fast zwei Promille. Er habe sich auf der Straße mit einem jungen Mann gestritten, sagte er. "Dann hat er mich geschlagen und dann ich ihn." Währenddessen habe ein weiterer Mann "komische Kommentare herausgelassen". Deshalb habe er diesem aufs Auge geboxt. Die Folge: Hämatome und Schwellungen plus eine verbogene Brille. Das Opfer zeigte ihn an.

Ende April am S-Bahnhof in Hohenschäftlarn: Der Angeklagte hatte laut Test nur 0,1 Promille. Er und ein Bekannter stahlen zwei unabgesperrte Räder. Sie fuhren los. Dann sei die Polizei gekommen, sagte der Angeklagte. Wegen Diebstahl und Sachbeschädigung stand der Angeklagte bereits vor dem Jugendgericht. Erst jüngst hatte ihn dieses zu einer Woche Dauerarrest verurteilt. Unter anderem soll er mit anderen einen Laptop aus einer Gaststätte geklaut haben. Er soll einen Holzlattenzaun eingetreten und sich geprügelt haben. Der Jugendgerichtshelfer sagte, dass der junge Mann zu vereinbarten Terminen wegen seiner Alkoholprobleme kaum erschienen sei.

Der Rechtsanwalt sagte, sein Mandant sei derzeit obdachlos. Er schlafe beim Wolfratshauser S-Bahnhof. Er habe versucht eine Unterkunft für ihn zu finden - alles sei fehlgeschlagen. Lediglich in einer private Notunterkunft in einer Nachbargemeinde könne sein Mandant derzeit unterkommen. Doch die sei für den jungen Mann ungeeignet, weil er dort zusammen mit schweren Alkoholikern wohnen müsste. Fast in sich gekehrt saß der Angeklagte neben seinem Anwalt. Er äußerte sich vor Gericht nur wenig und stockend.

Die Staatsanwältin, der Anwalt und Richter Urs Wäckerlin waren sich einig: Der Angeklagte braucht einen Monat Dauerarrest und eine Therapie. Im Arrest, hoffte der Richter, könne ihm der Sozialdienst helfen, eine stationäre Entzugstherapie zu beantragen.

© SZ vom 19.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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