Amtsgericht:"Ausrutscher" mit einem Porno

Lesezeit: 2 min

Amtsgericht verurteilt jungen Mann zu Sozialdiensten

Von Felicitas Amler, Wolfratshausen

Das Smartphone ist konfisziert, und der junge Mann muss 24 Stunden Sozialdienst leisten: Ein 19-Jähriger ist am Donnerstag vor dem Amtsgericht Wolfratshausen wegen des Verbreitens von Kinderpornografie verurteilt worden. Er hatte ein kurzes Video, das er in dem Online-Dienst Instagram entdeckt hatte, in einer persönlichen Whatsapp-Gruppe verbreitet. Darauf war ein nach Ansicht von Staatsanwalt und Richter unzweifelhaft als Kind zu erkennendes Mädchen zu sehen, das sexuell animierend posierte.

Der junge Mann, der nach einer abgebrochenen Ausbildung noch auf der Suche ist, wie es beruflich weitergehen soll, war geständig. Im "letzten Wort", das Angeklagten grundsätzlich eingeräumt wird, sagte er, dass seine Tat "dumm" gewesen sei und ihm nicht noch einmal passieren werde.

Der Staatsanwalt stimmte dem Jugendgerichtshelfer zu, dass der 19-Jährige nach Jugendstrafrecht zu verurteilen sei. Dennoch betonte er, wie schwer das Verbreiten von Kinderpornografie vor dem Gesetz wiege. Er hielt dem Angeklagten vor Augen, dass ein Erwachsener für dieselbe Tat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt würde. Zudem betonte er, auch dem Mann müsse klar gewesen sein, dass das Mädchen in dem Video noch ein Kind gewesen sei. Der Staatsanwalt plädierte auf 48 Sozialstunden. Da der Angeklagte derzeit kein eigenes Einkommen habe - er wohnt im Haus der Mutter -, sei davon abzusehen, ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Richter Urs Wäckerlin reduzierte das Strafmaß auf die Hälfte des vom Staatsanwalt Geforderten. Er entschied, der junge Mann müsse die Sozialstunden bis zum 1. Oktober leisten; wo, das überließ er dem Jugendgerichtshelfer. Auch Wäckerlin betonte, das Mädchen im Video sei eindeutig als Kind zu erkennen gewesen. Er räumte aber ein, es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte pädophile Neigungen habe. Vielmehr habe er das Video "zur Belustigung dieser Gruppe" verbreitet: "Eine unbedachte Aktion, die mit Sicherheit nicht darauf abzielte, solche Videos permanent zu verbreiten." Daher sprach er von einem Ausrutscher.

Wäckerlin sagte dem 19-Jährigen aber eindringlich, welche Konsequenzen das Verbreiten kinderpornografischer Inhalte habe: "Die Nachfrage erzeugt ein entsprechendes Angebot." Er erklärte außerdem, dass in solchen Fällen grundsätzlich das Handy oder der Computer, die zur Verbreitung dienten, vom Gericht eingezogen würden: "Das müssen Sie auch wissen für die Zukunft."

Trotz der Belehrung, dass er nicht sofort entscheiden müsse, ob er Rechtsmittel einlegt oder das Urteil akzeptiert, sagte der junge Mann noch an Ort und Stelle: "Ich finde es so okay."

© SZ vom 07.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: