Änderung des Geltungsbereichs:Offene Fragen zu Edeka-Areal

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Penzberger Stadtrat verschiebt Abstimmung über Bebauungsplan

Der Bebauungsplan für das Edeka-Areal wird wohl nicht so zügig aufgestellt werden wie geplant. Der Stadtrat wollte in seiner jüngsten Sitzung einer Änderung des Geltungsbereichs nicht zustimmen. Zu viele Fragen sah das Gremium offen, nachdem die Fläche des bestehenden Supermarkts samt Parkplätzen und angrenzendem Fachmarktzentrum aus dem ursprünglichen Geltungsbereich herausgenommen werden sollte. SPD-Rat Markus Kleinen etwa sagte, er sehe die Gefahr, dass die Stadt durch diesen Schritt ihre Planungshoheit aufgebe. Einstimmig sprach sich der Stadtrat dafür aus, dass im Bauausschuss das Für und Wider ausführlich abgewogen werden müsse.

Der Bebauungsplan "Edeka Areal", der das Gebiet zwischen Henlestraße, Grube und Zibetholzweg umschließt, war vergangenes Jahr gebilligt und öffentlich ausgelegt worden. Geplant sind Fachmärkte, darunter ein Bekleidungs- und Schuhgeschäft, ein Lebensmittel-Discounter und - wenn möglich - ein Elektronikmarkt. Ebenso dürfen der bestehende Edeka-Markt und der Hagebaumarkt erweitern. Letzterer möchte einen Gartenmarkt bauen. Zudem sind Flächen für Gewerbebetriebe vorgesehen. Wie Stadtbaumeister Justus Klement im Stadtrat ausführte, habe es Gespräche mit der Regierung von Oberbayern und dem Landratsamt Weilheim-Schongau gegeben. Dabei sei die Frage aufgeworfen worden, ob mit dem neuen Bebauungsplan Einschränkungen für den Bestand und die Nutzung des bestehenden Edeka-Supermarktes einhergingen. Daraus, so heißt es in der Verwaltungsvorlage, könnten Entschädigungsansprüche entstehen. Genaueres wurde dazu in der Sitzung nicht erläutert. Nur, dass das Landratsamt vorgeschlagen habe, den Bereich des Supermarkts mit Stellplätzen und neuem Fachmarktzentrum aus dem Bebauungsplan herauszunehmen und nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches zu behandeln. Dieser regelt die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Eben dieser Paragraf 34 lässt den Bauherrn viel Spielraum - zu viel, nach dem Geschmack des Stadtrats. Kleinen lehnte die Änderung des Geltungsbereichs ab. Vor allem deshalb, weil sich der Stadtrat dafür einsetzt, bei der Neubebauung die Verkehrserschließung gerade für die Anwohner der Henlestraße zu verbessern. An dieser Straße liegt momentan noch die Hauptzu- und -ausfahrt für den Markt - auch für die Anlieferung der Waren. Kerstin Engel (Grüne) sah die Änderung ebenfalls kritisch. Sie befürchtet, dass die Sortimentsbeschränkung aufgeweicht werden könnte. Die neuen Geschäfte und Märkte auf dem Areal dürfen laut Beschluss nicht in Konkurrenz zu den Angeboten des Einzelhandels in der Innenstadt treten. Klement wies darauf hin, dass dies alles über Grunddienstbarkeiten gesichert werden könnte. Das überzeugte die Stadträte nicht. Der Bauausschuss muss sich im Juni des Problems annehmen.

© SZ vom 02.06.2017 / veca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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