Wohnungsmangel:"Entspannung ist nicht in Sicht"

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Stadtrat verlängert Nutzungsdauer von acht Flüchtlingsunterkünften

Von Sven Loerzer

Weil viele Flüchtlinge, die eigentlich nach Abschluss ihres Asylverfahrens in eine Wohnung ziehen könnten, keine finden, hat der Sozialausschuss des Stadtrats beschlossen, die Nutzungsdauer für acht Flüchtlingsunterkünfte mit insgesamt rund 1400 Bettplätzen um fünf Jahre zu verlängern. Ohne diesen Beschluss hätte sich die Zahl der Betten bis 2021 um rund 2400 verringert, weil einige Unterkünfte wegen geplanter Bebauung, wie etwa auf dem Gelände der Bayernkaserne, wegfallen. Derzeit leben rund 7000 Flüchtlinge in städtischen und staatlichen Gemeinschaftsunterkünften, ein Jahr zuvor waren es 8000. "Die Unterbringungskapazitäten in der Landeshauptstadt München sind ausgelastet", berichtete Sozialreferentin Dorothee Schiwy. "Eine Entspannung ist nicht in Sicht." Für eine ganze Reihe weiterer Unterkünfte in Gewerbegebieten wurde außerdem die befristete Baugenehmigung verlängert oder entfristet, um sich eine längere Nutzungsdauer offenzuhalten.

Zwar seien von der Regierung von Oberbayern in nächster Zeit "keine bemerkenswerten Zuweisungen" zu erwarten, aber die Menschen verbleiben länger in den Einrichtungen. Außerdem führten Geburten, Familienzusammenführungen und Familiennachzug aus dem Ausland erneut zu Zuwächsen. Das Unterbringungssystem für Wohnungslose sei ebenfalls voll ausgelastet, sodass die Menschen, wenn sie nach Abschluss des Asylverfahrens keinen eigenen Wohnraum finden, weiterhin in der Flüchtlingsunterkunft bleiben müssten.

Eine Prognose zur weiteren Entwicklung gestaltet sich schwierig, weil sie von vielen Faktoren abhängig ist, die von der Stadt nicht zu beeinflussen sind. Allein durch den Familiennachzug könnten in den nächsten drei bis fünf Jahren insgesamt etwa 2500 bis 3500 Personen nach München kommen. Vor diesem Hintergrund rechnet Schiwy nicht damit, dass sich die Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge in diesem Zeitraum wesentlich reduzieren lassen.

Da die Unterkünfte, deren Nutzung in den Jahren 2019 bis 2021 auslaufen würde, "in der Regel gut in ihr Umfeld integriert sind und baulich ohne weiteres für eine längere Nutzungszeit geeignet seien", empfahl Schiwy, die Laufzeit zu verlängern. "Dadurch werden der frühzeitige Abriss noch nutzbarer Unterkünfte, neue Planungs- und Baukosten sowie Debatten um die Akzeptanz neuer Unterkünfte in den Stadtvierteln vermieden", erklärte Schiwy. Der Verlängerung bestehender Standorte sei deshalb auf jeden Fall der Vorzug zu geben vor der Schaffung neuer Standorte. Die Bezirksausschüsse der Viertel, die von der längeren Nutzungsdauer für Unterkünfte betroffen sind, waren weitgehend einverstanden mit dem vorgeschlagenen Vorgehen. Lediglich der Bezirksausschuss Berg am Laim betrachtet, wie Vorsitzender Robert Kulzer dem Sozialreferat mitteilte, eine Verlängerung der Laufzeit für die Gemeinschaftsunterkunft mit 268 Plätzen in der Neumarkter Straße 43 "sehr kritisch". Kulzer betonte, diese Unterkunft befinde sich "auch sozial isoliert in einem Gewerbegebiet". Dementsprechend gebe es "in und um die Unterkunft immer wieder auch negative Begleiterscheinungen". Für das Wohnprojekt an der Berg-am-Laim-Straße 127-129 dagegen, das mittlerweile gut integriert sei und weitestgehend problemlos funktioniere, könne sich der Bezirksausschuss durchaus eine längerfristige Nutzung vorstellen, erklärte der Vorsitzende des Bezirksausschusses.

© SZ vom 15.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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