Wohnen:Rauchwarnmelder werden in Bayern Pflicht - das müssen Sie wissen

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Rauchmelder können Leben retten. 2018 werden sie in bayerischen Wohnungen Pflicht. (Foto: Martin Gerten/dpa)

Das neue Gesetz tritt 2018 in Kraft. Wo die Melder angebracht werden müssen, wer sie kaufen und warten muss: die wichtigsten Fakten im Überblick.

Von Tobias Mayr

Vor allem die Mitarbeiter in Baumärkten merken derzeit, dass von 31. Dezember an in allen Münchner Wohnungen Rauchwarnmelder hängen. "Wir kommen mit dem Bestellen nicht mehr hinterher", sagt eine Mitarbeiterin des Obi-Baumarkts im Westend, "es wirkt, als würden plötzlich alle auf den letzten Drücker Rauchmelder kaufen". Den Kunden werde das Thema jetzt bewusst, sagt auch Daniel Folnozic, Verkäufer im V-Baumarkt in Giesing. Doch was müssen Mieter und Eigentümer über Rauchwarnmelder eigentlich wissen? Eine Übersicht über die wichtigsten Fakten:

Wo müssen die Rauchwarnmelder angebracht werden?

Im Schlafzimmer, im Kinderzimmer und in den Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen. So soll der Melder schlafende Bewohner so früh wie möglich warnen.

Wer muss Rauchwarnmelder bezahlen?

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Grundsätzlich ist immer der Wohnungs- oder Hauseigentümer dazu verpflichtet, die Rauchwarnmelder zu besorgen und zu montieren. Im Mietverhältnis ist also der Vermieter zuständig. Der Mieter seinerseits muss dafür sorgen, dass die Batterie regelmäßig gewechselt wird und der Melder funktioniert.

Darf das Gerät versteckt auf einem Schrank liegen?

Auch wenn es optisch vielleicht schöner wäre, dürfen Rauchwarnmelder nicht auf Schränken versteckt werden. Brandgeruch sammelt sich immer zuerst unter der Decke und kann nur dort frühzeitig wahrgenommen werden.

Kann Zigarettenrauch einen Alarm auslösen?

Die Branddirektion München erklärt, dass Rauchwarnmelder grundsätzlich nicht unterscheiden können, woher der Rauch stammt. Wenn sich also genügend Rauch im Zimmer sammelt oder der Rauch direkt in den Melder geblasen wird, kann ein Alarm ausgelöst werden. In aller Regel hilft es, den Raum kräftig durchzulüften.

Was muss beim Kauf beachtet werden?

Das Gerät muss mit der Aufschrift DIN EN 14604 gekennzeichnet sein. Diese Nummer weist das Produkt als europäisch genormten Rauchwarnmelder aus. Die Branddirektion empfiehlt darüber hinaus Produkte, die mit dem Qualitätszeichen "Q" gekennzeichnet sind. Dabei handle es sich um batteriestarke Geräte, die auf "Herz und Nieren" geprüft wurden. "Diese Geräte sind besonders zuverlässig und sicher", sagt Brandinspektor Stefan Kießkalt.

Sind Mieter verpflichtet, Rauchwarnmelder zu akzeptieren, die Ihnen optisch nicht gefallen?

Ja, sagt der Mieterverein München. Allerdings dürfen Mieter bei der Anbringung mitreden. "Man muss also zum Beispiel nicht seine Deckenlampe versetzen", sagt Volker Rastätter vom Mieterverein.

Was können Mieter tun, wenn sich der Vermieter weigert Rauchwarnmelder zu besorgen?

Der Mieterverein rät Betroffenen, den Vermieter in einem Schreiben zum Kauf aufzufordern. Darin soll er eine angemessene Frist, etwa 14 Tage, setzen und ankündigen, dass er sich ansonsten selbst um die Anschaffung kümmert - auf Kosten des Vermieters. "Falls der Vermieter seiner Pflicht dann immer noch nicht nachkommt, kann der Mieter die Rauchmelder selbst kaufen und die Kosten von der Miete abziehen", sagt Volker Rastätter. Das gehe aber ausdrücklich nur, wenn dieser Schritt dem Vermieter vorher angekündigt wurde.

Kann der Vermieter die Kosten für die Rauchmelder auf die Miete umlegen?

Der Vermieter kann die Anschaffungskosten und den Einbau als Modernisierungsmaßnahme auf die Miete umlegen. Laut Mieterverein darf der Vermieter so elf Prozent der Kosten pro Jahr auf die Miete aufschlagen. Bei einem mittleren Preis von 20 Euro pro Stück läge der Mietaufschlag also bei 2,20 Euro pro Rauchmelder und Jahr.

Gilt die Rauchwarnmelderpflicht auch in Studentenwohnheimen und Seniorenheimen?

Pflege- und Wohneinrichtungen fallen nur dann unter die Regelung, wenn sie aus einzelnen, abgetrennten Wohnungen bestehen. Bei einzelnen Zimmern gelten die entsprechenden Brandschutzvorschriften der Einrichtung.

Gelten die gesetzlichen Bestimmungen auch für Gehörlose?

Tatsächlich schreibt der Gesetzgeber keine Sonderregelung für Gehörlose vor. Die Branddirektion empfiehlt jedoch spezielle Rauchwarnmelder, die Blitzlichter oder Vibrationen erzeugen.

Wie hoch ist die Erfolgsbilanz von Rauchwarnmeldern?

"Dieses Jahr sind in 568 Fällen Bewohner von Rauchwarnmeldern vor einem Brand gewarnt worden", teilt die Feuerwehr mit. 2014 seien es erst 124 Fälle gewesen. Rauchwarnmelder tragen also immer stärker zur Sicherheit der Münchner bei.

Müssen die Melder auch in Ferienwohnungen, die nur zeitweise bewohnt sind, installiert werden?

Nein, Rauchwarnmelder müssen dort nur für die Zeit eingebaut werden, in denen Personen in den Räumen wohnen. Sie immer wieder abzubauen, wäre allerdings auch unpraktisch.

Sind die Geräte auch in Wohnmobilen und Wohnwägen vorgeschrieben?

Das Gesetz bezieht sich eigentlich nur auf Wohnungen in Gebäuden. Wer aber dauerhaft in einem mobilen Heim lebt und es an eine fixe Infrastruktur anschließt, der muss auch Rauchwarnmelder anschaffen. Das mobile Heim wird dann nämlich rechtlich gesehen zu einer baulichen Anlage.

Was passiert, wenn der Feuermelder grundlos Alarm schlägt, keiner Zuhause ist und die Nachbarn die Feuerwehr verständigen?

Auch diese Einsätze seien seitens der Feuerwehr kostenfrei, sagt Feuerwehrsprecher Kießkalt. Wenn kein Brandgeruch oder keine Rauchentwicklung ersichtlich ist, dann öffne die Feuerwehr die Türe nicht mit Gewalt. In diesem Fall benutzten die Einsatzkräfte eine Schließzylinder. Dadurch entstehe in den meisten Fällen kein Schaden.

© SZ vom 28.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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