Strafe für Sauna-Besuch als Sport-Ersatz:Polizist nackt im Dienst

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Eigentlich sollte er zum Sport gehen - dienstlich. Doch der Polizist schwitzte lieber in der Sauna als an den Geräten. Dafür sollte er von seinem Arbeitgeber mit 4500 Euro zur Rechenschaft gezogen werden. Doch das Gericht entschied anders.

Ekkehard Müller-Jentsch

Ausdauer und Schnellkraft, jeder Polizeibeamte muss ein Mindestmaß an Sportlichkeit vorweisen können. Deshalb gehört Sport zu den festen Pflichtübungen.

Ein Bundespolizist vom Münchner Flughafen ging zwar regelmäßig während der Dienstzeit ins Fitness-Studio: Aber Sauna und Weißbier waren ihm dort lieber als Laufband und Hanteltraining. Dafür sollte der Beamte nun disziplinarisch zur Rechenschaft gezogen werden - doch weil seine Vorgesetzten ihre Aufsichtspflicht auch nicht gerade vorbildlich ausgeübt haben, kam der Oberkommissar am Freitag vor dem Verwaltungsgericht München mit einem blauen Auge davon.

Da die Bundespolizeiinspektion Flughafen München über keine eigenen Sportstätten verfügt, hat sie unter anderem Vereinbarungen mit einem nahe gelegenen Fitness-Studio getroffen: der Dienstherr und der jeweilige Beamte teilen sich die Kosten für die Tageskarte.

Ein Oberkommissar machte davon regen Gebrauch. Bis seine Vorgesetzten aber Wind davon bekamen, dass er dort lieber in der Sauna als an den Turngeräten schwitzt und den Durst dann mit ein, zwei Weißbieren löscht. Das eine ist ein Verstoß gegen die Dienstsportvorschriften, das andere verletzte das absolute Alkoholverbot während der Dienstzeit. Deshalb verfügte die Bundespolizei eine Kürzung der Bezüge um zehn Prozent für ein Jahr - in diesem Fall rund 4500 Euro.

Der Polizist klagte gegen diese Disziplinarverfügung. Denn er fühlte sich als Sündenbock: Wahrscheinlich sei es die Lebensgefährtin eines Kollegen gewesen, die ihn bei seinem Chef angeschwärzt habe, meinte der Beamte nun in der Gerichtsverhandlung. Diese Frau arbeite in dem Studio. Und sie habe die unbotmäßigen Saunagänge nur verpetzt, weil ihr eigener Mann wegen ähnlicher Vorkommen in der Dienststelle auch schon mal Ärger bekommen hatte.

Ein Vorgesetzter war auf diesen Tipp hin in dem Fitness-Studio erschienen um den Oberkommissar zu kontrollieren - er hatte ihn dann zwar nicht in der Sauna, aber mit einem gefüllten Weißbierglas in der Hand erwischt.

Der beschuldigte Polizist räumte ohne Wenn und Aber gleich seine Verfehlungen ein. Die Vorsitzende Richterin stellte nun aber fest, dass man dem Mann nur dank dieser ehrlichen Angaben den Großteil der Verfehlungen nachweisen konnte. Da lange Zeit jegliche Kontrolle durch die Vorgesetzten gefehlt habe, schlug sie vor, den Vorwurf des "unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst" fallen zu lassen. So hatte nämlich die Behörde das Saunieren statt des Turnens gewertet.

Immerhin sei der Beamte ansonsten dienstlich überdurchschnittlich gut beurteilt worden. Statt der Gehaltskürzung stellte die Vorsitzende Richterin als mildere Maßnahme eine Geldbuße über 3000 Euro in den Raum. Der klagende Polizist und der Vertreter der beklagten Bundesrepublik stimmten nach kurzer Beratung zu.

Die Richterin ermahnte den Polizisten, künftig nicht einmal alkoholfreies Weißbier im Dienst zu trinken. Denn selbst das wäre schon ein Verstoß gegen das absolute Alkoholverbot: weil ein Polizist mit Bierglas in der Hand bei der Bevölkerung falsche Eindrücke erwecke.

© SZ vom 04.02.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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