Urteil in München:Hitlergruß kostet 4500 Euro

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Sie beschimpfte Polizisten und zeigte einer Streifenwagenbesatzung den Hitlergruß - doch vor Gericht sagt die irische Managerin, das sei alles nur ein Versehen gewesen. Nun muss sie eine Geldstrafe zahlen.

Von Andreas Salch

Dass Marie A. rechtsradikal sein könnte, glaubt weder die Polizei noch Amtsrichter Alexander Metz. Die aus Irland stammende Managerin war mit einem Pakistaner verheiratet, mit dem sie zwei Kinder hat und arbeitet in ihrem Beruf mit Menschen aus 52 Nationen zusammen.

Doch Anfang September vergangenen Jahres hatte sich die 43-Jährige nachts an der Kreuzung Thierschstraße/Zweibrückenstraße dazu hinreißen lassen, einer Streifenwagenbesatzung den Hitlergruß zu zeigen und die Beamten zudem aufs Gröbste zu beleidigen. Hierfür verhängte das Amtsgericht jetzt eine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro. Ursprünglich hätte Marie A. laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft sogar 7000 Euro bezahlen sollen. Doch dagegen legte sie am Mittwoch Einspruch vor dem Amtsgericht ein. Die Vorwürfe aus dem Strafbefehl bestritt sie vehement.

Angetrunken und in Rage

Am 8. September letzten Jahres war die Managerin mit Freunden in einem Lokal. Als sie ein Kellner aufforderte, eine angeblich bereits beglichene Rechnung ein zweites Mal zu bezahlen, kam es zum Streit. Der Inhaber rief die Polizei. Marie A. war, wie sie selbst einräumte, angetrunken und in Rage. Schließlich bezahlte sie doch. Die inzwischen eingetroffenen Streifenbeamten bedachte sie allerdings mit nicht zitierfähigen Beschimpfungen. Das englische Wort "fuck " sei sehr häufig im Zusammenhang mit Polizei gefallen, bestätigten die Beamten in der Verhandlung.

Das "F-Wort" werde in Irland "inflationär" gebraucht und habe sich nicht gegen die Polizeibeamten gerichtet, versicherte der Verteidiger von Marie A., Rechtsanwalt Maximilian Müller. Und der Hitlergruß auf der Straße, den hätten die Beamten falsch gedeutet, erklärte Marie A. Sie habe nur gewunken. Richter Alexander Metz ließ dies schmunzeln. Wenn jemand abstreitet, diesen Gruß angewandt zu haben, bleibe ihm ja gar keine andere Erklärung übrig, meinte der Vorsitzende. Der Hinweis von Marie A., sie habe im Zuge ihrer Scheidung öfters "Blackouts" gehabt, machte die Sache auch nicht besser.

Richter Metz hatte letztlich keinerlei Zweifel daran, dass die Managerin die Polizisten mit allerhand englischen Verbalinjurien betitelte und die Beamten diese so auch verstanden und aufgefasst haben. Der Hitlergruß, den die Angeklagte gezeigt habe, sei als "Unmutsäußerung gegenüber dem Obrigkeitsstaat" gedacht gewesen, sagte Metz. Außenstehende hätten den Gruß aber als "rechtsradikale Äußerung" verstehen können und das sei strafbar. Ihm sei bewusst, dass "Nazi-Äußerungen" im englischsprachigen Raum lockerer gesehen werden, so Metz. Doch hierzulande sei dies nun mal nicht der Fall.

© SZ vom 03.04.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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