U-Bahnschläger gefasst:Prügel-Sprayer uneinsichtig

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Die U-Bahnschläger von der Münchner Freiheit sind gefasst: Der 19-jährige Verkäufer und der 18-jährige Briefträger sind der Polizei bekannt.

S. Wimmer

Die U-Bahnschläger von der Münchner Freiheit sind gefasst: Nach den Veröffentlichungen der Lichtbilder von den Überwachungskameras meldete sich ein Bekannter aus dem Umfeld eines der Täter. Wenig später nahm die Polizei einen 19-jährigen Verkäufer und einen 18-jährigen Briefträger fest. Die beiden sind polizeibekannt und geständig. Allerdings sehen sie die Tat, bei der ein Mann erheblich verletzt wurde, als "nicht so schlimm" an. Der Richter hingegen war anderer Meinung und erließ gegen die Schläger Haftbefehl.

Am U-Bahnhof Münchner Freiheit wurde am 18. Oktober ein 22-Jähriger brutal von zwei Sprayern zusammengeschlagen. Nun sind die Täter gefasst. (Foto: Foto: Stephan Rumpf)

Die Szenen aus dem Untergrund müssen wohl für sich gesprochen haben: Das Video, datiert auf den 18. Oktober gegen 3.30 Uhr, zeigt zwei Jugendliche, die jeweils in der rechten Hand Graffiti-Sprühdosen halten und damit einem 22-Jährigen mitten ins Gesicht und auf den Hinterkopf schlagen. Als das blutende Opfer flüchtet, klatschen sich die Täter lachend ab, einer von ihnen ahmt nochmal großspurig die Schlagbewegung nach.

Dann machen sich die beiden zusammen mit zwei Freunden, die unbeteiligt daneben gestanden hatten, aus dem Staub. Im Weggehen entdeckt einer von ihnen noch eine Überwachungskamera, die von der Decke hängt, und versucht, sein Gesicht zu vermummen. Allerdings hat die Kamera zu diesem Zeitpunkt schon gut erkennbare Bilder von dem Quartett gefilmt.

Aus dem Umfeld des 19-Jährigen sei schließlich der entscheidende Anruf gekommen, erzählt Polizeisprecher Gottfried Schlicht, und zwar zwei Tage nach Veröffentlichung der Bilder in den Medien. Beamte der Schwabinger Inspektion fuhren zu den elterlichen Wohnungen der beiden Verdächtigen im Stadtteil Am Hart und nahmen sie fest.

Die beiden Sprayer waren der Polizei bereits bekannt

Der 19-jährige Verkäufer ist bei der Polizei bereits mehrfach wegen gefährlicher Körperverletzung in Erscheinung getreten, der 18-Jährige ist ebenso kein Unbekannter. In ihren Vernehmungen erzählten sie, sie hätten den Abend in einer Cocktailbar in Schwabing verbracht. Die anschließende Tat räumten sie ein, machten aber widersprüchliche Angaben zum Ablauf. Einer meinte, das Opfer habe mit dem Streit angefangen, außerdem sei alles doch ganz harmlos gewesen.

Das Opfer, ein 22-jähriger Elektriker, erlitt eine Platzwunde am Hinterkopf, eine Kinnverletzung, Platzwunden an Ober- und Unterlippe, einen Zahnschaden, ein Halswirbelsäulensyndrom sowie eine Zerrung am Hals. Der Mann konnte sich nur noch daran erinnern, dass er gegen 3.30 Uhr von der Feilitzschstraße aus nach unten zur U-Bahn ging, dann klafft eine Gedächtnislücke bis zu dem Zeitpunkt, als er stark blutend wieder an der Oberfläche neben einem Taxi stand.

Was in der Zwischenzeit geschah, ist auf den Bildern der insgesamt sieben Überwachungskameras klar zu erkennen: Der 22-Jährige stellt fest, dass an der U-Bahn das Rolltor bereits geschlossen ist. Er setzt sich im Sperrengeschoss an einen Bauzaun und telefoniert. Dann nähern sich die vier Jugendlichen. Im U-Bahnabgang sprühen sie mit Graffiti-Dosen die Buchstaben HSB an die Wand - für Hasenbergl.

Dann verschwinden sie hinter dem Bauzaun und schmieren dort weiter. Der 22-Jährige dreht sich um, spricht die Sprayer an, daraufhin sprüht ihm einer kurz ins Gesicht. Wütend rempelt der 22-Jährige gegen den Zaun, der schwankt aber nur. Jetzt kommen der 18- und 19-Jährige auf ihn zu. Einer stellt sich vor den Elektriker, der andere neben ihn, dann schlagen beide zu.

Die Schläge mit den Spraydosen in der Hand stufte die Staatsanwaltschaft als gefährliche Körperverletzung ein. Der Ermittlungsrichter sah die Tat als so schwerwiegend an, dass er die beiden Schläger - obwohl sie über einen festen Wohnsitz verfügen und im Berunfsleben stehen - in Untersuchungshaft schickte. Die Staatsanwaltschaft hatte erst vier Wochen nach der Tat einen richterlichen Beschluss erwirkt, öffentlich mit den Lichtbildern nach den Verdächtigen zu fahnden. Ein Sprecher stufte diese Zeitspanne als "normal" ein.

© SZ vom 21.11.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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