Tödliche Attacke auf einen Radfahrer:Polizei bestätigt Tod durch Herzstich

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Nach der Attacke auf einen Radfahrer an der Isar hat die Polizei ein Fahndungsplakat veröffentlicht. (Foto: FreePDF)

Ein Messerstich traf ihn direkt ins Herz: Der 31 Jahre alte Radfahrer, der am vergangenen Dienstag bei einer Auseinandersetzung an der Isar ums Leben kam, ist an den Folgen dieser Verletzung gestorben. Die Polizei hat nun eine hohe Belohnung auf die Ergreifung des Täters ausgesetzt.

Von Susi Wimmer

Bei der Fahndung nach dem Mörder, der vergangen Dienstag an der Isar auf Höhe des Europäischen Patentamtes einen 31-Jährigen mit einem Messerstich ins Herz getötet hat, hofft die "Soko Cornelius" weiter auf Hinweise von Zeugen. Unter anderem hat das Landeskriminalamt in Absprache mit der Mordkommission die Belohnung, die zur Ergreifung des Täters führt, auf 10.000 Euro erhöht. Außerdem werden im Tatortbereich Fahndungsplakate aufgehängt und die gesicherten DNA-Spuren des Täters mit den Datenbanken in elf anderen Ländern abgeglichen.

Eine Woche ist seit der brutalen Tat in der Isarvorstadt vergangen. Mehr als 100 Hinweise sind bei der Polizei eingegangen, aber eine heiße Spur war bislang nicht dabei Was die Arbeit der 20 Mann starken Sonderkommission "Cornelius" erschwert, ist die Tatsache, dass der 31-jährige Münchner ein Zufallsopfer war: Er radelte am Dienstag, 28. Mai, gegen 22 Uhr mit seiner Freundin den Radweg an der Erhardtstraße entlang. Auf Höhe des Patentamtes spuckte der Unbekannte unvermittelt die Verlobte des 31-Jährigen an. Dieser stoppte und radelte zurück, um den Fußgänger zur Rede zu stellen. Es kam zu einem kurzen Dialog und Gerangel, plötzlich brach der 31-Jährige zusammen. Der Täter ging über die Corneliusbrücke davon.

Täter und Opfer kannten sich nicht. Zudem waren an dem Abend auf dem Gehweg der Erhardtstraße wohl nicht viele Menschen unterwegs. "Der Weg liegt unter den Bäumen und ist nicht so gut ausgeleuchtet", sagt Markus Kraus, Leiter der Münchner Mordkommission. Sprich: "Wir haben einen stockdunklen Tatort."

Trotzdem hat die Polizei einige Anhaltspunkte: Die Verlobte des Getöteten hatte nach der Attacke, die sie aus einer Entfernung von etwa 50 Metern mitansehen musste, etliche Autofahrer und Fußgänger angesprochen und um Hilfe gebeten. Diese Personen hat die Polizei mittlerweile ermittelt, beziehungsweise, sie haben sich nach den ersten Presseveröffentlichungen bei der Mordkommission gemeldet. Einen direkten Tatzeugen aber scheint es bisher nicht zu geben.

Spuren am Tatort

Der Unbekannte hatte bei der unvermittelten Attacke mehrfach auf den Münchner eingestochen, "und sich dabei auch selbst verletzt", erklärt Markus Kraus. Der Täter hinterließ Blut - und natürlich auch Spucke. Das daraus gewonnene DNA-Material wurde sofort in die bundesweite Datenbank des Bundeskriminalamtes eingestellt, allerdings ergab sie keinen Treffer. Das heißt, der Täter ist in Deutschland noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Das Landeskriminalamt gleicht nun die DNA-Spur mit den Daten aus elf weiteren Ländern ab, die den sogenannten Prümer Vertrag unterzeichnet haben. Der Zusammenschluss der elf EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegens erlaubt einen gegenseitigen Datenaustausch.

Auch die Profiler des Präsidiums sind mittlerweile eingebunden. Die Fallanalytiker sollen Hinweise auf das Profil des Täters geben. Welchen Bezug etwa der Mann in das Viertel Isarvorstadt haben könnte. War er in einer Kneipe? Wohnt er dort? Der Täter soll etwa 30 Jahre alt sein, 1,75 Meter groß mit dunklen oder blonden Haaren. Er war dunkel gekleidet mit einer oberschenkellangen Jacke und trug eine dunkle Umhängetasche.

Rund 100 Hinweise sind zu dem Fall aufgelaufen, "hauptsächlich beziehen sie sich auf ähnliche Vorfälle, also, dass jemand unvermittelt angespuckt wurde", sagt Kraus. Nach der Plakataktion hofft die Polizei auf weitere Tipps. "Die Sache ist nicht einfach", meint der Kriminalbeamte, "die Ermittlungen könnten langwierig werden". Ein Anreiz für die Mithilfe könnte die Belohnung sein. Die Obergrenze der Auslobung wurde Anfang 2013 für besondere Fälle vom Innenministerium angehoben. Der Maximalbetrag liegt bei 10.000 Euro.

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