Strafe für Löwen-Ultras:Knast oder Bayern-Fanshop

Lesezeit: 2 Min.

  • Zwei Fans des TSV 1860 München hatten nach dem kleinen Münchner Derby vor einem Jahr einen Fan des FC Bayern im Hauptbahnhof überfallen und ihm die Fan-Kleidung vom Leib gerissen.
  • Wegen gemeinschaftlichen Raubes wurden sie dafür zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt.
  • Allerdings räumt ihnen die Justiz im Rahmen des "Täter-Opfer-Ausgleichs" die Chance auf eine mildere Strafe ein, wenn die Löwen-Fans einen Einkauf im FC-Bayern-Fanshop machen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Schwere Wahl für Löwen-Ultras: Knast oder FC-Bayern-Fanshop? Nur mit einem Gang in die Höhle des Erzfeindes könnten zwei militante Anhänger des TSV 1860 München um eine 15 Monate währende Auszeit hinter Gittern herumkommen. Die beiden Blauen hatten nach dem kleinen Münchner Derby vor einem Jahr einen roten Rivalen im Hauptbahnhof überfallen und ihm die Fan-Kleidung vom Leib gerissen.

Wegen gemeinschaftlichen Raubes wurden sie dafür zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Allerdings räumt ihnen die Justiz im Rahmen des "Täter-Opfer-Ausgleichs" die Chance auf eine mildere Strafe ein. Und dazu gehört, dass jeder von ihnen seinem Opfer im Fanshop des FC Bayern eine Jacke, ein T-Shirt und einen Strohhut kauft.

Polizei beim Amateur-Derby
:Dein Freund und Erziehungsberechtigter

Beim kleinen Derby zwischen FC Bayern und den Sechzgern ist die Polizei gleich doppelt im Einsatz: im Stadion und auf Twitter.

Nach dem Spiel des FC Bayern München II gegen den TSV 1860 München II am 12. August 2014 im Grünwalder Stadion hatten sich die Löwen-Ultras ihr Opfer bereits in der U-Bahn ausgeguckt. Gemeinsam mit einem dritten Mann stoppten sie dann nach dem Aussteigen den Bayern-Anhänger im Hauptbahnhof und zogen ihm gemeinsam die Fan-Jacke aus. Anschließend zerrissen sie das Fan-T-Shirt mit der Begründung, dass er in "ihrem Revier" nicht so herumlaufen solle, sonst würde er auch noch eine "aufs Maul kriegen". Sie klauten dann seinen Strohhut mit Bayern-Signet. Als sich Bundespolizisten näherten, flohen die Angreifer und ließen ihr halbnacktes Opfer zurück. Zwei von ihnen konnten rasch gefasst werden.

Keine Reue, kein Geständnis

Vor Gericht gaben die Sechziger die Identität des dritten Mannes nicht preis. Sie zeigten auch keinerlei Reue, entschuldigten sich nicht bei ihrem Opfer und legten kein Geständnis ab. Die Richterin wertete das alles strafverschärfend: Sie meinte, dass "die Angeklagten durch ihr Verhalten das an sich friedliche Sportereignis diskreditieren und das friedliche Miteinander im Rahmen einer solchen Veranstaltung vollständig in Frage stellen" - die "Verteidigung der Rechtsordnung" gebiete es, in diesem Fall die Strafen zu vollziehen.

Unter dem Eindruck des harten Urteils nehmen die Täter nun, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, an einem "Täter-Opfer-Ausgleich" teil. Dabei wird durch einen neutralen Schlichter versucht, einen Ausgleich materieller und zwischenmenschlicher Art zwischen Täter und Opfer herbeizuführen. Es setzt die Bereitschaft von Täter und Opfer zur Zusammenarbeit voraus. Sollte dieses Projekt erfolgreich sein, könnten die Täter in der Berufungsinstanz auf eine mildere Strafe hoffen. Ob sich die beiden Löwen tatsächlich durchringen, in den Bayern-Shop zu gehen, steht noch nicht fest.

© SZ vom 04.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: