Unendliche Baugeschichte:Warum die Sanierung in der Pilotystraße viel teurer wird

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  • Bereits vor 14 Monaten hat der Stadtrat beschlossen, das Haus an der Pilotystraße 8 zu sanieren.
  • Bislang ist noch nichts passiert - klar ist aber, dass die veranschlagten Kosten nicht ausreichen werden.
  • Das liegt auch daran, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege das Vordergebäude als Baudenkmal in die Denkmalliste eintragen ließ - und damit zahlreiche bauliche Änderungen nicht möglich sind.

Von Sven Loerzer

Die Sanierung des von der Stadt verwalteten Stiftungsanwesens Pilotystraße 8, das zum Teil seit vielen Jahren leer steht, wird erheblich teurer als geplant. Vor 14 Monaten hatte der Stadtrat nach langem Streit um den Leerstand die Grundinstandsetzung mit einigen Erweiterungen und Modernisierungen beschlossen.

Knapp 2,9 Millionen Euro sollte das kosten. Doch inzwischen ist die Summe bereits auf knapp 3,2 Millionen Euro gestiegen, obwohl die Stadt nun die zuvor mit 630 000 Euro enthaltenen Pläne zur Erweiterung und Modernisierung sowie weitere Einzelpositionen fallen lässt. Damit aber wird auch nichts mehr aus den Plänen, die Wohnungen zu Preisen unter dem Mietspiegelniveau anzubieten. Stattdessen soll im Vordergebäude im Rahmen der Jugendhilfe betreutes Wohnen für alleinerziehende Mütter und Väter entstehen. Im Rückgebäude ist an eine betreute Wohngruppe für sechs Jugendliche gedacht.

Sanierung in der Pilotystraße
:Leerstand unter Denkmalschutz

Dass im Münchner Wahlkampf so viel über Leerstand geredet wurde, lag auch an dem Wohnhaus an der Pilotystraße 8. Doch die Sanierung des leerstehenden Wohnhauses könnte sich weiter verzögern - denn seit Februar ist es offiziell ein Denkmal.

Von Karoline Meta Beisel

Fünf Tage, nachdem der Stadtrat das heftig umstrittene Sanierungskonzept beschlossen hatte, ließ das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege das Vordergebäude aus den 1840er Jahren als Baudenkmal in die Denkmalliste eintragen. Damit aber ist das wegen des hohen Aufwands von der CSU als Luxussanierung bekämpfte Konzept in wesentlichen Teilen hinfällig: "Der Anbau einer Aufzuganlage und der Balkone sowie der Dachgeschossausbau würden ein baurechtliches Genehmigungsverfahren voraussetzen", dessen Ausgang wegen des Denkmalschutzes fraglich wäre, berichtet nun Sozialreferentin Brigitte Meier (SPD) auf Antrag der Grünen im Rathaus. Fraktionschefin Gülseren Demirel, Jutta Koller und Herbert Danner hatten im Oktober 2014 in einer Anfrage nachgehakt, warum das Haus noch immer leer stehe.

Denkmalschutz treibt die Kosten in die Höhe

Auch beim Rückgebäude hätten sich wegen der weiteren Planungen Modifizierungen ergeben, erklärt die Sozialreferentin in ihrer Vorlage für die Sozialausschuss-Sitzung am 16. April. Trotz des deutlich abgespeckten Konzepts erhöht sich die Bausumme: "Vor allem durch den Denkmalschutz und die im Zuge der weiteren Planung festgestellten Bodenmängel" hätten sich Kostensteigerungen um rund 1,1 Millionen Euro ergeben. Fast 320 000 Euro davon entfallen auf den Denkmalschutz, rund 270 000 Euro müssen aufgebracht werden, um statische Mängel zu beseitigen. Für Bodenaustausch wegen Verunreinigungen sind rund 400 000 Euro veranschlagt; dazu kommen kleinere Posten.

Kostensteigerung und Konzeptveränderung wirken sich auf die künftige Nutzung der Stiftungsimmobilie aus: Wegen des Verzichts auf den Dachgeschossausbau und den Balkonanbau verringerten sich die erzielbaren Mieteinnahmen. Die Stiftung aber müsse angemessene Erträge erwirtschaften, um ihren Zweck erfüllen zu können. Der liegt nicht im Vermieten der Wohnungen, sondern in der Unterstützung bedürftiger Münchner und dem Betrieb des Altenheims an der Mathildenstraße. "Eine Vermietung der freien Wohnungen zu reinen Mietspiegelkonditionen" würde aber "keine ordnungsgemäße Vermögensverwaltung mehr darstellen", erklärt Brigitte Meier, weil sich eine Rendite von gerade 0,14 Prozent ergebe. Und auch das nur dann, wenn es nicht zu weiteren Kostensteigerungen komme, wie sie bei der Großsanierung von denkmalgeschützten Anwesen nicht völlig ausgeschlossen werden können.

Als Lösung des Problems schlägt die Sozialreferentin nun eine erbbaurechts-ähnliche Vereinbarung mit der Stiftung vor. Der Erbbauzins, den die Stadt für die Nutzung bezahlt, würde sich dann am Verkehrswert orientieren. Damit wäre der Weg für die angedachte soziale Nutzung durch einen Jugendhilfeträger frei.

© SZ vom 09.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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