Wirtschaft:Bankkunden in Sorge

Lesezeit: 2 min

Kreissparkasse prüft, ob sie Prämiensparverträge kündigt

Von Konstantin Schätz, Starnberg

Immer mehr Sparkassen kündigen derzeit sogenannte Prämiensparverträge ihrer Kunden. Im Internet ist von einem "Sparkassenskandal" die Rede. Im Landkreis Erding verlieren zum 31. Oktober dieses Jahres etwa 2500 Kunden ihre Sparverträge. Betroffen von der Kündigung sind dabei Verträge, die seit 15 Jahren bestehen und bei denen keine Laufzeit festgelegt wurde. Ob Sparbuchbesitzern der Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg dasselbe Schicksal droht, ist derzeit noch offen.

"Wir haben noch keine Entscheidung getroffen und können auch noch nicht sagen, wann wir eine Entscheidung treffen werden", erklärt Kerstin Brehm von der Pressestelle der Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg. Zu der Frage, wie viele solcher "S-Prämiensparen-flexibel"-Verträge es in der Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg gibt, die eine solche Entscheidung betreffen könnte, wollte man sich nicht äußern. Derzeit warte man auf die Prüfung einer Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Entscheidung sollte mit der Rechtsauffassung im Einklang stehen, heißt es.

Der BGH hatte im Mai entschieden, dass Sparkassen Prämiensparverträge kündigen dürfen, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist. Das ist meist nach 15 Jahren der Fall. Kunden einer Kreissparkasse in Sachsen-Anhalt hatten gegen die Kündigung ihres Sparvertrags geklagt. Der BGH gab dem Geldinstitut recht. Mit Verweis auf das Urteil kündigten weitere Geldinstitute in Deutschland die Maßnahme an. Die Sparkasse Nürnberg soll laut Stiftung Warentest etwa 21 000 Verträge zu Ende September gekündigt haben.

Auslöser der Kündigungen seien nach Angaben des Leiters des Vorstandsstabs der Sparkasse Erding-Dorfen, Johann Kiermaier, der Minuszins der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Niedrigzinspolitik der EZB führe dazu, dass der Zinsüberschuss der Sparkasse seit Jahren rückläufig sei, erklärte er der SZ. Außerdem würden die Kreditinstitute einen Minuszins von 0,4 Prozent zahlen. Diesen Negativzins führte die EZB für Geldinstitute ein, die ihr Geld nur für kurze Zeit bei der Zentralbank anlegten. Kreditinstitute mussten daraufhin Zinsen zahlen, statt sie zu erhalten. Die Kreissparkassen rechtfertigen damit die Kündigungen.

Die Prämiensparverträge - wie der "S-Prämiensparen-flexibel" der Kreissparkassen - wurden in den Neunzigerjahren eingeführt. Kunden zahlen dabei einen konstanten Betrag ein und erhalten dadurch eine Prämie. Je länger man einzahlt, desto höher fällt die Prämie aus. In den ersten Jahren beträgt die Prämie um drei Prozent. Nach 15 bis 20 Jahren Laufzeit versprachen die Kreditinstitute teilweise bis zu 50 Prozent der jährlichen Einzahlungen. Diese Goldgrube wird jetzt von den Geldinstituten zugeschüttet, da sie es sich nicht mehr leisten können.

Neben den Kündigungen der Prämiensparverträge wird auch die Verzinsung diskutiert. Während die Prämien von Anfang an vertraglich festgelegt wurden, hat man die Zinsen an den aktuellen Marktzins angepasst. Zinsklauseln gingen aus den Verträgen nicht hervor. Im Jahr 2004 entschied der BGH, dass sich der Zinssatz an festen Bezugsgrößen des Kapitalmarkts orientieren müsse. Die Zinsberechnungen vieler Sparkassen würden dem nicht standhalten. Das stellte eine Studie der Verbraucherzentrale Baden-Württembergs fest. Viele Kunden, die einen Prämiensparvertrag bei einer Kreissparkasse hatten, konnten eine Nachforderung bei ihrer Bank einfordern.

© SZ vom 19.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: