Weßling/Wörthsee:Strittige Bohrung

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Umfahrung: Verwaltungsgericht verhandelt Wörthseer Klage

Von Wolfgang Prochaska, Weßling/Wörthsee

Der Gerichtsstreit um den Bau der Weßlinger Umfahrung zwischen Wörthsee und Weßling wird wohl in eine neue Runde gehen. Zwar wird das Verwaltungsgericht erst an diesem Mittwoch seine Entscheidung zur jüngsten Auseinandersetzung bekannt geben, es deutet sich aber schon jetzt an, dass Wörthsee genau untersuchen lassen möchte, ob eine Gefährdung seines Trinkwassers durch den Straßenbau besteht. Der Vorwurf der Wörthseer lautet: Möglicherweise ist beim Aushub eines Kabelschachtes im Bereich der neuen Bahnbrücke zu tief gebohrt und damit die Trinkwasserschutzschicht verletzt worden. Das Gericht, so lassen sich die Hinweise von Richter Thomas Eidam interpretieren, würde einen Antrag auf Beweissicherung zulassen.

In der mündlichen Verhandlung am Dienstag beim Verwaltungsgericht ging es aber um den Bescheid des Landratsamts Starnberg vom vergangenen Jahr, eine Ausnahmegenehmigung zu dieser Bohrung zu erteilen. Wörthsee ging zusammen mit der AWA Ammersee in Form einer Anfechtungsklage dagegen vor und forderte die Aufhebung. Darüber zeigte sich Richter Eidam sehr verwundert: "Die Kammer tut sich schwer, einen Bescheid aufzuheben, der sich erledigt hat." Die Bohrung sei eine einmalige Maßnahme gewesen. Der von Wörthsee beauftragte Rechtsanwalt Martin Neugebauer sah dies anders. Sein Argument: Durch die zu tiefe Bohrung ergäben sich nachteilige Wirkungen für die Wasserversorgung von Wörthsee. Es sei deshalb kein einmaliger Vorgang, sondern eine "Dauermaßnahme" mit den entsprechenden Folgen. Der Bescheid des Landratsamts sei rechtswidrig.

Danach wurde es ziemlich fachjuristisch, auch für die Wörthseer Bürgermeisterin Christel Muggenthal und für Hermann Doblinger, Vorstand der AWA Ammersee, die zur Verhandlung gekommen waren. Das Staatliche Bauamt Weilheim hatte Christian Probst geschickt, der für die Weßlinger Umfahrung zuständig ist; das Landratsamt war durch Veronika Jost vertreten; sie leitet den Umwelt- und Klimaschutzbereich in der Kreisbehörde. Während Eidam mehrmals betonte, dass er die Wörthseer Anfechtungsklage für unzulässig halte, bestand Anwalt Neugebauer darauf, darüber weiter zu verhandeln. Immer wieder betonte er, dass die Bohrung zu tief sei, das Wörthseer Grundwasser damit gefährdet sein könnte. Von Schadensersatz war auch die Rede. Diesen Aspekt sah der Richter nicht ganz, da es bloß eine Behauptung sei, dass zu tief gebohrt wurde. Am Ende ging es um die Beweissicherung, also um die nachträgliche Prüfung, wie tief eigentlich im Bereich der Bahnbrücke gebohrt wurde. Einen entsprechenden Antrag formulierte Rechtsanwalt Neugebauer, allerdings als Teil der aktuellen Klage. Die Kammer hielt eine Abtrennung für sinnvoller. Die Wörthseer wollen aber erst die aktuelle Entscheidung des Gerichts abwarten. Klar ist: Die Prüfung des Kabelrohrs muss vor dem 25. März geschehen. Danach wird die neue Bahnbrücke für die Umfahrung eingeschoben und eine Untersuchung wäre kaum mehr möglich. Oder die Terminplanung der Umfahrung platzt.

© SZ vom 13.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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