Weßling/München:Weßling räumt Fehler ein

Verwaltungsgerichtshof erklärt Bebauungsplan für unwirksam

Nach jahrelangem Streit um den Bebauungsplan "Westlich Sommerstraße/Sauwiese" in Weßling hat am Dienstag der Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Entscheidung getroffen. Demnach wurde der neue Bebauungsplan, gegen den zwei Anlieger eine Normenkontrollklage eingereicht hatten, als unwirksam erklärt. Die Revision sei nicht zugelassen, nur eine "Nichtzulassungsbeschwerde" zum Bundesverwaltungsgericht, erklärte eine VGH-Sprecherin.

Begründet wurde das Urteil damit, weil die Gemeinde eine Waldfläche auf dem Areal nicht mehr als "Wald", sondern als eine Grünfläche für Bepflanzung festgesetzt habe. Das sei laut Gericht aber eine "unzulässige Kombination von Festsetzungen", womit dieses Verbot umgangen werde - trotz des tatsächlich vorhandenen Waldes.

Recht gelassen reagiert Weßlings Bürgermeister Michael Sturm auf diese Entscheidung, die ihn jedoch überrascht habe, wie er sagt. Denn es sei in dem Verfahren eher um Baufenster und Abstände gegangen. Hierbei seien aber die Vorwürfe der Klägerpartei vom Gericht jetzt abgewiesen worden, betont der Rathauschef. Nun müsse eben der "Fehler" in puncto Grünfläche korrigiert werden und der Bebauungsplan dahingehend rechtskonform geändert und neu ausgelegt werden, erläutert Sturm. Auf dem Areal sollen zwei Einfamilienhäuser in exponierter Lage entstehen.

Bereits vor vier Jahren hatte ein Anwohner in der Sommerstraße den Antrag auf eine Normenkontrollklage gestellt. Die Vorwürfe gegen die Gemeinde lauteten: kein ausreichender Brandschutz, fehlende Erschließung und keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Moniert wurde zudem, dass im Bebauungsplan zunächst die Wandhöhen nicht festgesetzt worden seien und für das Grundstück das Bauvolumen zu groß sei. Die Kläger waren am Dienstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

© SZ vom 30.09.2020 / deu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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