Verkehrsregelung:Ampel unter Verdacht

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Eine der beiden Fußgängerampeln beim Starnberger Landratsamt zeigt grünes Licht, die andere steht noch auf Rot. Solche zeitversetzten Schaltungen sind durchaus üblich. (Foto: Nila Thiel)

Nach einem Unfall mit einer 14-jährigen Radlerin wird die zeitversetzte Rot-Grün-Schaltung an der Münchner Straße auf Höhe des Landratsamts Thema in der Starnberger Stadtpolitik

Von Peter Haacke, Starnberg

Ein Unfall, der sich Ende Juni auf der Münchener Straße in Starnberg ereignet hat, ist nun Thema in der lokalen Verkehrspolitik: Stadtrat Michael Mignoli, Fraktionschef der Bürgerliste, möchte wissen, warum eine 14-jährige Jugendliche auf ihrem Fahrrad von einem stadtauswärts fahrenden Auto erfasst und erheblich verletzt worden ist. Die Stadtverwaltung soll bei der Polizeiinspektion in Erfahrung bringen, ob der Unfall in Verbindung mit der zeitversetzten Ampelschaltung zu bringen ist. "Sollte hierbei auch nur der kleinste Verdacht bestätigt werden, beantrage ich, dass die Verwaltung unverzüglich Gespräche mit den zuständigen Behörden aufnimmt, um diese Ampelschaltung zu korrigieren", fordert Mignoli.

Der Unfall hatte sich am 29. Juni am Nachmittag an der Abzweigung der Strandbadstraße von der Münchener Straße auf Höhe des Landratsamtes ereignet. Nach Angaben der Polizei war die 14-Jährige mit ihrem Fahrrad bei Rot über die Münchener Straße gefahren und dabei von einem stadtauswärts fahrenden Auto erfasst worden. Bei dem Zusammenprall war das Mädchen über die Motorhaube geschleudert worden und mit dem Kopf auf die Windschutzscheibe geprallt, die dabei zersplitterte. Nach Aussagen von Zeugen konnte die Autofahrerin nicht mehr reagieren. Die junge Radlerin, die keinen Helm trug, erlitt Schürfwunden, Prellungen, ein Schleudertrauma und eine massive Gehirnerschütterung

Unstrittig ist, dass das Mädchen das Rotlicht für Fußgänger offensichtlich missachtet hat. Die Anlage beim Landratsamt weist für Fußgänger eine Besonderheit auf: Grünes Licht zeigt sie zunächst nur auf den stadteinwärts führenden Fahrspuren, ehe zeitversetzt nach 13 Sekunden auch auf der südlichen liegenden Fahrbahn die Ampel umspringt. Möglich wäre daher, dass die Jugendliche lediglich auf die hintere, bereits Grün anzeigende Ampel geachtet hatte, während die vordere noch Rot zeigte. Die 14-Jährige verweigert laut Polizei bislang eine Aussage zum Unfallhergang.

Zu der Anfrage der Stadtverwaltung bei der Polizei erklärt Peter Madjar, Mitarbeiter der Verkehrsabteilung, dass es am Ort des Unfallgeschehens seit fünf Jahren keinen Unfall und seit 2010 lediglich drei leichte Unfälle ohne Beteiligung von Fußgängern gegeben habe. Auch Christian Probst vom staatlichen Bauamt in Weilheim ist bislang kein Problem mit der zeitversetzt geschalteten Lichtsignalanlage bekannt: "Wir können daran nichts Ungewöhnliches erkennen", sagte er. In München etwa seien derartige Ampelphasen völlig normal. In Starnberg sei die zeitversetzte Schaltung beim Landratsamt aus Gründen der Sicherheit und Leistungsfähigkeit erforderlich. Derzeit sehe man daher keine Veranlassung, an den bestehenden Umlaufzeiten etwas zu ändern.

Mignoli indes sieht in der Angelegenheit "aufgrund der bestehenden Lebensgefahr" allerhöchste Dringlichkeit und erwartet den Bericht der Stadtverwaltung bei der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 17. Juli.

© SZ vom 08.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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