Urteil:Unfallflüchtiger muss zahlen

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Amtsgericht verurteilt Autofahrer zu Geldstrafe

Von Christian Deussing, Starnberg

Den Führerschen besitzt er schon seit 42 Jahren, und bisher ist nie etwas passiert. Doch vor neun Monaten war dem erfahrenen Autofahrer in Starnberg ein verhängnisvoller Fehler unterlaufen. Er bog mit seinem Sportwagen von einem Firmenparkplatz nach links auf die Bundesstraße 2 ein, um weiter in Richtung Garmischer Autobahn zu fahren. Dabei übersah der Architekt einen ortsauswärts fahrenden Wagen; dessen Fahrer musste nach rechts ausweichen und krachte dabei an den Betonsockel einer Lärmschutzwand. Dabei wurde der Tutzinger leicht verletzt und erlitt einen Schock. An seinem Auto entstand ein Totalschaden. Der Unfallverursacher hatte kurz abgebremst und ist dann laut Staatsanwaltschaft in Richtung Autobahn davongefahren.

Diesen Ablauf sah das Amtsgericht Starnberg als erwiesen an und verurteilte den 61-jährigen Münchner wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4800 Euro; seinen Führerschein muss er für ein halbes Jahr abgeben. Damit war der Einspruch des Angeklagten gegen einen Strafbefehl gescheitert. Er gab zwar im Prozess zu, den Unfall verursacht zu haben, der Familienvater beteuerte jedoch, dass er das andere Auto an dem regnerischen Tag nicht gesehen und den Unfall nicht bemerkt habe. Er sei bei dichtem Verkehr "vorsichtig und langsam" auf die Bundesstraße eingebogen. Bei dem Autofahrer, den er zu dem verhängnisvollen Ausweichmanöver gezwungen hatte, entschuldigte er sich mehrfach.

Der 28-jährige Tutzinger erklärte vor Gericht, dass er damals bei grüner Ampel mit 50 Stundenkilometern aus der Stadt hinausgefahren und plötzlich ein dunkler Wagen auf der Kreuzung aufgetaucht und auf seine Spur gezogen sei. "Ich musste nach rechts ausweichen, um nicht in das Auto hineinzufahren", berichtete der Mann. Er bremste voll ab, konnte aber den Crash gegen den Betonsockel nicht mehr vermeiden. Der Fahrer zog sich dabei ein Schleudertrauma, Prellungen und Kapselzerrungen zu; der Airbag verhinderte wohl noch Schlimmeres.

Zwei Zeugen, die in der Gegenrichtung vor der roten Ampel am Autobahnende warteten, hatten den Unfall beobachtet. Sie sahen noch, wie der Sportwagenfahrer nach der Kollision des Tutzingers leicht abbremste und sich kurz umschaute. "Ich habe nur gedacht, jetzt haut er ab", sagte einer der beiden Zeugen vor Gericht. Ein Sachverständiger betonte, dass der Angeklagte auch bei Schwerhörigkeit oder lautem Radio den Aufprall an der Mauer hätte hören müssen. Der Amtsrichter fand das Gutachten überzeugend und auch die Aussagen der Zeugen stichhaltig. Er bestätigte weitgehend den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.

Für den Verteidiger ist es dagegen "keinesfalls bewiesen", dass sein Mandant den Unfall seinerzeit wahrgenommen hatte. Der Anwalt will deshalb in Berufung gehen.

© SZ vom 05.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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