Starnberger See:Wo die Surfer ihre Bretter an Bäume ketten

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Diese Surfbretter, Paddel und ein Klappstuhl wurden unterhalb des Landschulheims Kempfenhausen am Ufer des Starnberger Sees abgestellt. (Foto: Landratsamt Starnberg)

Das Landratsamt will die Sportgeräte und Boote jetzt entfernen.

Von Christian Deussing, Kempfenhausen

Die Behörden sprechen von Müll, doch manche Bretter sind ganz gewissenhaft mit Schlössern an Bäume gekettet - offenbar, damit die Surfer sie nicht immer wieder an den Starnberger See schleppen müssen und keiner die Sachen klaut. Seit Monaten verschandeln die Sportgeräte, aber auch Paddel, Anhänger und sogar Jollen das Erholungsgebiet Kempfenhausen. "Es werden immer mehr Bretter und Boote auf fremdem Gelände einfach abgelegt, die Ausmaße haben erheblich zugenommen", klagt der Starnberger Landratsamtssprecher Stefan Diebl. Er berichtet von 50 Surfbrettern und Booten, die sich am 1,2 Kilometer langen Uferstreifen von Kempfenhausen bis zum Hotel Schloss Berg während des Sommers angesammelt hätten. Doch die Geduld der Behörden ist nun zu Ende.

Diese Lagerungen seien unzulässig und würden "nicht mehr geduldet", betont Diebl. Er kündigt an, dass in einer gemeinsamen Entsorgungsaktion die Untere Naturschutzbehörde und Mitarbeiter der Gemeinde Berg durchgreifen und in Kürze Aufkleber an die Surfbretter und Boote anbringen, deren Halter nicht zu ermitteln sind. Den Besitzern wird eine Frist von 14 Tagen gesetzt, sonst wandern die Sportgeräte, Boote, das Zubehör und die anderen zurückgelassenen Utensilien kostenpflichtig in den Berger Bauhof.

Auch dem Berger Bürgermeister Rupert Monn ist der Geduldsfaden gerissen. Sogar ein kleiner Katamaran wurde in Unterallmannshausen in seiner Gemeinde entdeckt. "Wir werden alles wie Fundsachen behandeln. Wenn diese später nicht abgeholt werden, kommen die zum Sperrmüll oder werden versteigert", erklärt der Rathauschef. Er ist verärgert über die Leute, die ohne Rücksicht die "schöne Gegend am See vermüllen" und hat deshalb auch die Kreisbehörde benachrichtigt.

Die Lagerung von Gegenständen am See ist nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz nicht erlaubt. Es sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 25 000 Euro geahndet werden könnten, erläutert Kreisbehördensprecher Diebl. Doch mit einer derart hohen Buße sei in diesen Fällen noch nicht zu rechnen.

© SZ vom 15.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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