Starnberger Bürgermeisterin:Endgültig draußen

Landesschiedsgericht der CSU bestätigt Ausschluss von Eva John

Das Landesschiedsgericht der CSU hat am Samstag über das Berufungsverfahren von Eva John zu ihrem Verbleib in der Partei entschieden. Das Gremium bestätigte das Urteil des Bezirksschiedsgerichts Oberbayern vom Januar 2015: Die Starnberger Bürgermeisterin wird wegen parteischädigenden Verhaltens endgültig aus der CSU ausgeschlossen. In einem weiteren Verfahren wurde auch die Ämtersperre gegen Klaus Huber, langjähriger Vorsitzender der Starnberger Seniorenunion, bestätigt. Allerdings erhöhte das interne Schiedsgericht die Dauer der Sperre für Huber, die für sämtliche CSU-Organisationen gilt, auf nunmehr vier Jahre. Sowohl John als auch Huber hatten im Wahlkampf 2014 für andere politische Gruppierungen kandidiert. Eine Genehmigung dafür durch den Starnberger CSU-Kreisverband war nicht erteilt worden.

In der mündlichen Verhandlung waren neben John und Huber auch die CSU-Kreisvorsitzende Stefanie von Winning sowie der Starnberger Ortsvorsitzende Stefan Frey anwesend, die das Urteil der Kommission ausdrücklich begrüßten. "Es musste endlich ein Schlussstrich unter diese Angelegenheit gezogen werden", sagte Frey, dem die Erleichterung über die eindeutige Entscheidung des CSU-Schiedsgerichts anzumerken war. Aus Sicht des Starnberger Ortsvorsitzenden lautete die Kernfrage des Schiedsgerichtes an Eva John, warum die 47-Jährige unbedingt in der CSU bleiben möchte. Diese zentrale Frage aber konnte John in der Verhandlung nach Ansicht von Frey nicht schlüssig beantworten. Seine Interpretation: "John wollte sich letztlich eine Hintertür in der CSU offen halten, wenn es mit der Allianz einmal nicht mehr klappen sollte." Der CSU-Ortsverband hatte das Ausschlussverfahren nach der Wahl Johns zur Bürgermeisterin im Herbst 2014 angestrengt, das mit dem Schiedsgerichtsurteil nun den Abschluss gefunden hat.

© SZ vom 28.09.2015 / PHaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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