Starnberger Amtsgericht:Buttersäure auf Cabrio geschüttet

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Sabotageaktion bei Gautinger Fitnessstudio bleibt ungesühnt

Von Christian Deussing, Gauting/Starnberg

Mit Buttersäure hatte ein Unbekannter im August vergangenen Jahres das Cabrio eines Besuchers des Fitnessstudios in der Reismühle bei Gauting übergossen. Zudem war ein Reifenventil herausgezogen worden. Während der Heimfahrt nach Starnberg bemerkte der Fahrzeugbesitzer, wie die Luft aus dem Reifen entwich und wie bestialisch es in seinem Auto stank. Der 46-Jährige erinnerte sich an einen jungen Mann, dem er Stunden zuvor wegen dessen riskanter Fahrweise bis zur Reismühle gefolgt war, um ihn zur Rede zu stellen. Der Starnberger vermutete, dass dieser Autofahrer mit dem Vorfall etwas zu tun haben könnte und erstatte Anzeige. Der 21-Jährige, der angeklagt wurde, konnte das Starnberger Amtsgericht am Donnerstag aber mit einem Freispruch verlassen.

Der Gautinger musste sich wegen Sachbeschädigung und versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vor dem Jugendgericht Starnberg verantworten. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und beteuerte, dass er zur fraglichen Zeit einen Freund am Buchendorfer Berg besucht habe. Er räumte ein, dass er auf der Straße zwischen Neuried und Gauting bei Forst Kasten ein Auto überholt hatte, aber nicht mit überhöhter Geschwindigkeit und ohne den anderen Fahrer geschnitten zu haben.

Das schilderte der 46-Jährige als Zeuge ganz anders. Er sei zu einer Vollbremsung gezwungen gewesen, weil der beschuldigte Autofahrer wegen Gegenverkehrs knapp vor ihm eingeschert sei. Auch andere seien gefährdet worden. Der Starnberger war am Gautinger Hauptplatz vor einer roten Ampel wieder auf den mutmaßlichen Raser getroffen, fotografierte den Wagen mit seinem Handy und folgte ihm bis zur Reismühle. Dort habe er den Fahrer zur Rede gestellt, worauf dieser "ruhig, aber nicht einsichtig reagiert" habe, erzählte der Zeuge. An seinem Auto war durch die Buttersäure ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden.

Richter Ralf Jehle wollte wissen, ob der Zeuge an dem Abend auf dem Parkplatz vor der Reismühle etwas Verdächtiges bemerkt habe. Der Kaufmann sagte, er habe in der Dämmerung von hinten eine Person gesehen, die gerade von seinem Auto weggegangen sei, als er vor dem Eingang "kurz Luft geschnappt" habe. Der Mann habe ähnlich ausgesehen wie der Angeklagte, sei aber nicht erkennbar gewesen. "In dem Moment hatte ich mir auch noch nichts dabei gedacht", sagte der Kaufmann.

Weil die Taten dem Angeklagten nicht nachzuweisen waren, wurde er freigesprochen. Dafür hatte auch die Staatsanwältin plädiert, weil die Beweise nicht ausreichten. Es hätte auch eine andere Person sein können, die auf dem Parkplatz gesehen wurde, befand Richter Jehle in seiner Begründung.

© SZ vom 18.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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