Starnberg:"Zweifelhafte Geschäfte"

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58-Jähriger wegen Diebstahls und Hehlerei zu neun Monaten Gefängnis verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg

Der freiberufliche Biochemiker hatte ständig Geldnöte, kaufte nur Secondhand-Kleidung und hielt sich mit Diebstählen und Betrügereien über Wasser. Derzeit verbüßt der Mann, der zuletzt wohnungslos gewesen war, in Stadelheim eine Haftstrafe von sechs Monaten, nachdem er in einer Bewährungszeit abermals rückfällig geworden war. Jetzt musste sich der 58-Jährige auch wegen weiterer Diebstähle und Hehlerei vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten - weil er vor drei Jahren zwei Handys und ein Laptop verkauft hatte, deren Gesamtwert mehr als tausend Euro betrug. Laut Anklage hatte der Mann im Herbst 2015 auch Arbeitskleidung und Reinigungsmittel aus dem Tutzinger Krankenhaus gestohlen und sich unbefugt Zutritt zum Keller eines Wohnhauses in der Nähe verschafft, um dort seine Sachen unterzustellen und zu übernachten.

Der Diebstahl in der Klinik und der Hausfriedensbruch wurden aber in dem Prozess nicht weiter verhandelt. Im Fokus stand die Hehlerei, die der Angeklagte auch zugab. Für diese Taten wurde er jetzt zu neun Monaten Gefängnis verurteilt, wobei ein Strafbefehl wegen des Diebstahls einer Geldbörse aus der Münchner Staatsbibliothek miteinbezogen wurde. Noch ist aber das Urteil nicht rechtskräftig.

Der hagere Mann räumte in dem Prozess ein, in "zweifelhaften Geschäften" im Umfeld des Münchner Hauptbahnhofs die Smartphones und das Notebook günstig erworben zu haben, bei denen es sich wohl um Diebesgut gehandelt haben könnte. Es sei dort "wie in einem Basar" zugegangen, er habe aber die gebrauchten Geräte später weit unter ihrem Marktwert verkauft, erzählte der Angeklagte. Er versprach dem Gericht, künftig nicht mehr Straftaten zu begehen und "verantwortungsvoll und ethisch" zu handeln. Seine Rückfälle begründete der Mann mit seiner prekären Notlage, nachdem vor einigen Jahren in seine Wohnung in Münsing eingebrochen worden war.

Diese schwierige Situation ohne Job, Verdienst und Wohnung hätten zu den weiteren Taten geführt, betonte die Verteidigerin und plädierte dafür, nochmals eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Doch wegen der ungünstigen Sozialprognose und der langen Liste einschlägiger Vorstrafen wollte Richterin Christine Conrad dem Antrag nicht folgen. Sie konnte zwar die angeführte Notlage und die permanenten Geldsorgen des alleinstehenden Angeklagten durchaus verstehen, erklärte aber, dass man sich deshalb "nicht zu Straftaten hinreißen lassen" dürfe. Das Gericht urteilte im Sinne der Staatsanwaltschaft und betonte, am "unteren Limit" des Strafmaßes geblieben zu sein.

© SZ vom 24.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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