Starnberg:Wohnraum fördern

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Die Stadtratsfraktionen der Grünen und SPD wollen neue Wege gehen

Von Peter Haacke, Starnberg

Die beiden Starnberger Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD wollen in der Starnberger Wohnraumförderung neue Wege gehen: Sie beantragen die Einführung einer "Richtlinie für eine sozialgerechte Bodennutzung und Wohnraumförderung" (SoBoN): Mit einer "intelligenten Richtlinie" möchten sie die Initiative der Verwaltung unterstützen, um den sozialen Wohnungsbau endlich voranzutreiben und in Starnberg bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen. Nach Ansicht von SPD-Fraktionssprecherin Christiane Falk "brauchen wir ein Instrument, dass es Grundeigentümern sowie deren Erwerbern ermöglicht, Wohnraum zu schaffen und andererseits die Kommune und künftige Bewohner in die Lage versetzt, davon zu profitieren".

Grüne und SPD möchten, dass die Stadt eine Richtlinie entwickelt, die genau diesen Spagat schafft. "Damit können wir in unserer Hochpreisregion vor allem Menschen mit geringerem Einkommen endlich eine Perspektive schaffen", erklärt Martina Neubauer, Sprecherin der Grünen. Was in München bereits seit 1994 ohne Probleme funktioniert und mittlerweile auch in einigen Würmtalgemeinden - zuletzt in Gauting - eingeführt wurde, sollte laut Neubauer "auch bei uns möglich sein und den Zielen der Stadt entsprechen."

Zur Umsetzung des Vorhabens orientieren sich Grüne und SPD weitgehend an den Vorgaben der Landeshauptstadt. Demnach beruht die Münchner SoBoN auf der Einsicht, "dass erforderliche städtebauliche Planungen in der Regel bei allen Vorteilen für die urbane Entwicklung mit großen wirtschaftlichen Belastungen für Städte und Gemeinden verbunden sind, die aus den allgemeinen Haushaltsmitteln nicht vollständig finanziert werden können".

Als Alternative bleibt nur, auch Planungsbegünstigte, denen primär die Vorteile in Form von Grundstückswertsteigerungen zufließen, zur Finanzierung der Voraussetzungen und Folgen solcher Planungen mit heranzuziehen und bestimmte Planungsziele vertraglich zu verankern. Dabei muss den Betroffenen ein angemessener Teil bis zu 50 Prozent des planungsbedingten Wertzuwachses verbleiben, damit ein Investitionsanreiz besteht und die individuellen Kosten einschließlich eines "angemessenen Ansatzes für Wagnis und Gewinn" gedeckt werden können. Bei Vorberatung der Richtlinie soll nach dem Willen von Grünen und SPD ein Experte hinzugezogen werden; die Stadtverwaltung soll im Anschluss einen Kriterienkatalog erarbeiten, der insbesondere die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigte festlegt, ehe der Stadtrat abschließend über die SoBoN entscheidet.

© SZ vom 13.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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