Starnberg:Vogelgrippe: Landratsamt gibt Entwarnung

Hühner dürfen nun auch im Landkreis ihre Ställe wieder verlassen.(Foto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa) (Foto: Bernd Wüstneck/dpa)

Geflügelhalter müssen die strengeren Hygienevorschriften aber noch weiter einhalten.

Die bayernweite Stallpflicht für Geflügel wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die wegen der Geflügelpest im November 2016 eingeführten Schutzmaßnahmen hätten sich bewährt und die nachgewiesenen Fälle der sogenannten "Vogelgrippe" seien in den vergangenen Wochen stark rückläufig gewesen, wie das Landratsamt Starnberg bekannt gibt.

Dass auch beim Hausgeflügel keine weiteren Ansteckungen mehr aufgetreten seien, veranlasse das Landratsamt, die Schutzmaßnahmen zu lockern, sodass auch Geflügelmärkte und Ausstellungen wieder stattfinden dürfen. Sollte die Geflügelpest bei Wild- oder Hausvögeln wieder auftreten, müssten laut Landratsamt örtlich begrenzte Schutzmaßnahmen ergriffen werden wie Sperrbezirke oder Schutzzonen rund um das erkrankte Tier. Auch müssten Geflügelhalter die strengeren Hygienevorschriften im Umgang mit Geflügel bis 20. Mai zunächst weiterhin einhalten.

© SZ vom 17.03.2017 / heko - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusVogelgrippe in Deutschland
:Das Geheimnis des tödlichen Virus

Immer mehr Puten, Gänse und Hühner sterben an der Vogelgrippe. Niemand weiß, woher das Virus kommt - und wie es sich ausbreitet. Mäuse und der Wind stehen genauso im Verdacht wie Wildvögel: Stoff für einen Bio-Krimi.

Von Thomas Hahn

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: