Nach der Niederlage vorm Verwaltungsgericht wollen Starnbergs Tunnel-Gegner in Berufung gehen: Die Kläger reichten den Antrag auf Zulassung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ein, sagte Klaus Huber, Vorsitzender der Initiative "Pro Umfahrung", WPS-Stadtrat und einer der drei Kläger. Das Verwaltungsgericht hatte deren Bürgerbegehren als unzulässig abgewiesen, weil die Formulierung den falschen Eindruck erwecke, dass die Stadt noch etwas gegen den Bau unternehmen könne. Für die Kläger beginnt nun ein Wettlauf mit der Zeit: Selbst wenn das Gericht die Berufung zulässt, dürften Monate bis zu einem neuen Prozess vergehen. Der Spatenstich für die Röhre ist für Ende Juli geplant.
Starnberg:Tunnel-Gegner wollen in Berufung gehen
© SZ vom 18.05.2018 / dac - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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