Starnberg:Tunnel-Bürgerbegehren: Urteil erst 2018

Die Vertreter des Bürgerbegehrens "Kein Tunnel für Starnberg" haben am Verwaltungsgericht München Klage eingereicht. Sie wenden sich gegen eine Entscheidung des Stadtrats, der am 3. Juli das Bürgerbegehren zur Abstimmung über den Bau des B2-Tunnels mehrheitlich als unzulässig erachtet hat, weil die Fragestellung zu vage und die Begründung überwiegend fehlerhaft sei. Auch die Kommunale Rechtsaufsicht hält das Bürgerbegehren für nicht zulässig. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte auf Anfrage, dass die Klage der Bürgerinitiative am 21. August eingegangen ist. Einen Zeitraum, in dem die Klage verhandelt wird, nannte er aber nicht. Der Sprecher räumte jedoch ein, dass bis Jahresende 2017 voraussichtlich nicht mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Grund: Der Rechtsanwalt der Klagevertreter - WPS-Stadtrat Klaus Huber (BI "Pro Umfahrung"), Michael Landwehr (Verein "Starnberg bleibt oben") sowie Johannes Glogger - hat kein Eilverfahren beantragt. Eine Klagebegründung liegt im Rathaus bislang nicht vor, berichtete Bürgermeisterin Eva John am Montag im Ferienausschuss.

© SZ vom 07.09.2017 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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