Starnberg:Streit ums Erbe

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Ehepaar soll Verwandten erpresst und genötigt haben. Gericht stellt Verfahren ein

Von Christian Deussing, Starnberg

Die Erbschaft und ein offenbar dubioser Notarvertrag hat in Stockdorf eine Familie entzweit. Mit dem jahrelangen Streit und den Folgen musste sich am Dienstag das Schöffengericht in Starnberg befassen. Angeklagt war ein Ehepaar, das versucht haben soll, die anderen Erben in der Familie zu erpressen und zu nötigen - um nicht weiter die vereinbarten Raten zu zahlen. Dabei ist laut Staatsanwaltschaft der Bruder der 48-jährigen Angeklagten unter Druck gesetzt worden, auf restliche 74 000 Euro zu verzichten. Man würde sonst eine Zwangsversteigerung betreiben. Damit hätte auch die Mutter aus dem Haus ihres verstorbenen Mannes ausziehen müssen, der Nießbrauch wäre erloschen. Damit sei eine "Drohkulisse gegen den Bruder aufgebaut" worden, sagte die Staatsanwältin. Bei dem Spiel sollen auch der Mann der Angeklagten und dessen Mutter mitgespielt haben, die sich ebenfalls vor Gericht verantworten mussten. Die Rentnerin soll per Zahlungen an ihre Schwiegertochter versucht haben, Grundpfandrechte zu erwerben. Gleichzeitig liebäugelte die Schwiegertochter damit, Privatinsolvenz anzumelden. Das war der Anklage zufolge der Plan gewesen, die Verpflichtungen zu umgehen.

"Ich war jahrelang der Zahlmeister", sagte der angeklagte Schwager. Aber er habe seinen Job zwischenzeitlich verloren. Man sei dann pleite gewesen und hätte den monatlichen Ratenzahlungen von 766 Euro nicht mehr nachkommen können, so der Angeklagte. Das Ehepaar holte sich den Rat bei einem Fachanwalt und verließ sich auf seine Empfehlungen, den Notarvertrag anzufechten und die Zwangsversteigerung vorzubereiten. Denn der einstige Anwalt sah das Paar durch den Vertrag benachteiligt. Allerdings seien dessen Ratschläge "rechtswidrig" gewesen, hieß es jetzt in dem Verfahren, das schon seit sechs Jahren andauert.

"Das konnten wir nicht wissen und hatten uns auf diesen Anwalt damals verlassen", rechtfertigte sich die 48-Jährige. Die gelernte Bankkauffrau wollte innerhalb des Elternhauses - das ihr nach dem Tod des Vaters übertragen worden war - aus Platzgründen die Wohnung mit ihrem Bruder tauschen. Das sei jedoch an seinen Geldforderungen gescheitert, meinte die Stockdorferin. Ihr Bruder befürchtete dagegen, "am Schluss hinten runter zu fallen". Denn er glaubte, seinen Anteil nicht mehr komplett ausgezahlt zu bekommen.

Das Gericht entschied, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 2000 bis 4000 Euro einzustellen, die die Angeklagten zahlen müssen.

© SZ vom 15.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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