Starnberg:Straßenausbau: Starnberg gegen Bayern

Die mündliche Verhandlung der Stadt Starnberg am Verwaltungsgericht München zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung findet am Dienstag, 7. März 2017, statt. Das bestätigte auf SZ-Anfrage ein Gerichtssprecher. Starnbergs Bürgermeisterin Eva John hatte die Satzung, die Anlieger an den Kosten für den Ausbau von öffentlichen Wegen beteiligt, in der "stadtratlosen Zeit" kurz vor den Neuwahlen im März 2015 außer Kraft gesetzt. Die Kommunale Rechtsaufsicht am Landratsamt hatte diese Entscheidung im Mai nach den Wahlen jedoch als rechtswidrig beanstandet, weil Starnberg keine "anhaltend solide finanzielle Lage" vorweisen kann: Der Schuldenstand der Stadt wird bis 2018 auf 22,56 Millionen Euro steigen, die Rücklagen schwinden - auch durch die Sanierung des Wasserparks und den Bau der Westumfahrung. Die Pro-Kopf-Verschuldung Starnbergs steigt von zuletzt 753 auf 995 Euro im Jahr 2018. Gegen den Bescheid der Rechtsaufsicht reichte die Stadt im Oktober 2015 Klage ein. Erst im November dieses Jahres hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf höherer Ebene die Berufung der Gemeinde Hohenbrunn gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München in ähnlicher Sache vom Oktober 2014 zurückgewiesen.

© SZ vom 14.12.2016 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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