Starnberg:Straßenausbau: Bürger sollen zahlen

Die Kommunale Rechtsaufsicht am Landratsamt hat die von Starnbergs Bürgermeisterin Eva John im Frühjahr beschlossene Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung zum 1. April 2015 erneut als rechtswidrig beanstandet, weil die Stadt nicht die dafür erforderliche "herausragende Finanzlage" vorweisen kann. Die Juristen übersandten der Bürgermeisterin am Freitag den Bescheid vorab per E-Mail. Bereits im Mai war John zur Rücknahme ihres einsam gefällten Beschlusses aufgefordert worden, der in die "stadtratlose Zeit" gefallen war. Der Stadtrat bestärkte John Ende Juni allerdings mehrheitlich in ihrer Haltung und lehnte die Beschlussrücknahme ab. Seither ruhte das Verfahren. Die Rechtsaufsicht macht nun aber, nachdem sich im Sommer auch der bayerische Landtag intensiv mit dem Thema beschäftigt hat, wieder Druck: In sämtlichen Gesetzentwürfen findet sich kein Hinweis auf eine Streichung der Satzung.

© SZ vom 17.10.2015 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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