Starnberg:Stadtrat stimmt Vergleich zu

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Altbürgermeister Pfaffinger darf ab April 2018 als Berater agieren

Der juristische Streit vor dem Verwaltungsgericht München zwischen Altbürgermeister Ferdinand Pfaffinger und dem Starnberger Stadtrat wegen Pfaffingers Nebentätigkeiten dürfte beigelegt sein. Wie zu erfahren war, hat der Stadtrat am Montagabend in nichtöffentlicher Sitzung einem Vergleich zugestimmt, den Richter Dietmar Zwerger in der Verhandlung Ende November vorgeschlagen hatte. Dieser sieht vor, dass sich Pfaffinger verpflichtet, sich bis zum 30. April 2018 nicht in Starnberg als Projektberater zu betätigen, wenn konkret städtische Angelegenheiten tangiert sind. Im Gegenzug hebt der Stadtrat den Beschluss vom Mai dieses Jahres auf, der Pfaffinger praktisch weltweit verbot, sich in irgendeiner Weise als Berater oder Ansprechpartner, etwa beim Wohnungsbau, zu betätigen. Damit der Vergleich rechtskräftig wird, musste der Stadtrat seinen Beschluss vom Mai aufheben. Das hat er wohl am Montagabend getan. Die Chancen nämlich, ein Berufsverbot gegen den Altbürgermeister vor Gericht durchzusetzen, waren auch äußerst gering, um nicht zu sagen chancenlos.

Die Hinweise des Gerichts waren überdeutlich: Der Richter hatte die städtischen Vertreter Augustin Ullmann, Leiter des Amts für öffentliche Sicherheit und Ordnung, und Rechtsanwalt Michael Zimpel darauf hingewiesen, dass die Stadt die falsche Rechtsgrundlage bei Pfaffinger "erwischt" habe. Zudem machte er darauf aufmerksam, dass ein Verfahrensfehler vorliege, da Pfaffinger nicht zur Sache gehört worden war. Zwar war klar, dass laut Bayerischem Beamten- und Wahlbeamtengesetz sich Wahlbeamte in den ersten drei beziehungsweise fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden sogenannte Nebentätigkeiten von ihrem Dienstherren, in diesem Fall ist es die Stadt Starnberg, genehmigen lassen müssen, um möglichen Interessenkollisionen vorzubeugen, aber nicht in diesem Umfang, wie es der Stadtrat wollte - also praktisch weltweit. Für die Kosten des Verfahrens muss jetzt die Stadt aufkommen; der Streitwert wurde vom Gericht auf 10 000 Euro festgesetzt.

© SZ vom 14.12.2016 / pro - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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