Starnberg:Spielregeln für den Stadtrat

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Landratsamt hat die neue Geschäftsordnung genehmigt

Von Peter Haacke, Starnberg

Nach sieben Wochen ohne gültige Geschäftsordnung gibt es nun neue Spielregeln für den Starnberger Stadtrat: Die Kommunale Rechtsaufsicht im Landratsamt hat die nunmehr dritte Änderung der Geschäftsordnung für das höchste Gremium der Kreisstadt überprüft und dabei "rechtsaufsichtlich keine Bedenken" geäußert. In dem zuletzt am 25. Juli geänderten Papier, das Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten von Bürgermeister und Stadträten regelt, sind demnach die beanstandeten Mängel des vorherigen Entwurfs vom 27. Juni ausgeräumt. Die in vielen Punkten den lokalen Besonderheiten angepasste Geschäftsordnung weist allerdings im Vergleich zur Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages einen gravierenden Unterschied auf: Dem Starnberger Bauausschuss obliegen nicht nur Erlass, Änderung und Aufhebung, sondern auch die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Die Entscheidung über die Aufstellung von Bebauungsplänen, geregelt in Paragraf 9, Absatz 3, Nr. 3a, war bislang der Stadtverwaltung vorbehalten. Zwar hatte die Rechtsaufsicht der Stadt die Übernahme der bayerischen Musterordnung empfohlen, doch der Stadtrat entschied sich Ende Juli mehrheitlich für die Sonderregelung. Grund dafür dürfte die bereits im September 2015 modifizierte Geschäftsordnung für den Stadtrat sein, in der Bürgermeisterin Eva John der Bauverwaltung mehr, dem Bauausschuss aber weniger Kompetenzen eingeräumt hatte. Den Stadtrat hatte sie darüber zunächst im Unklaren gelassen; auf Nachfrage antwortete sie im Herbst 2015 sogar, es habe sich im Wesentlichen nichts geändert.

Mit der Änderung der Geschäftsordnung befasste sich der Stadtrat zuletzt am 27. Juni und 25. Juli ausgiebig in öffentlicher Sitzung. Offen ist derzeit, wann die geänderte Fassung in Kraft tritt: Der Entwurf nennt den 1. September, das Gremium tagt jedoch erst wieder am 19. September; eine Sitzung des Ferienausschusses ist nicht vorgesehen. Unabhängig davon stellt die Rechtsaufsicht zur Geschäftsordnung fest: "Die derzeitige Fassung kann stehen bleiben und braucht nicht nochmals im Stadtrat behandelt zu werden."

© SZ vom 16.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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