Starnberg:Sicher ist sicher

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Die Tunnelgegner klagen gegen das Staatliche Bauamt, weil die Genehmigung für die Röhre abgelaufen sei und diese nicht den neuesten Richtlinien entspräche. Dabei seien diese längst berücksichtigt, sagen die Planer

Von David Costanzo, Starnberg

Hat der Tunnelbau bereits begonnen? Und wird die Röhre sicher sein? Um diese Fragen dreht sich die Klage des Starnberger Zahnarztes Johannes Glogger von der Bürgerinitiative "Pro Umfahrung, contra Amtstunnel". Der Starnberger Verwaltungsrechtler Franz Sußner argumentiert, dass die Arbeiten noch nicht begonnen hätten und dass damit im September die Baugenehmigung nach zehn Jahren erloschen sei. Noch dazu werde der "Schwarzbau" nicht den neuesten Sicherheitsrichtlinien entsprechen. Einmal mehr versuchen damit die Tunnelgegner, den Bau vor Gericht zu stoppen. Als "völlig naiv" bezeichnet dagegen der oberste Tunnelbauer vom Staatlichen Bauamt Weilheim die Vorwürfe. Projektleiter Herwig Ludwig sagt: "Die Argumentation ist weder technisch, noch juristisch haltbar."

Anwalt Sußner will die Klage noch in diesem Jahr beim Verwaltungsgericht einreichen. Das Bauamt habe bislang nur eine "Genehmigungsplanung" vorzuweisen, aber keine "Ausführungsplanung". Sußner fragt: "Wenn man keine Planung hat, wie will man da mit dem Bau begonnen haben?" Der Spatenstich im Juli oder die Verlegung von Spuren seien keine tief greifenden Arbeiten. Erst 2022 wolle das Baumt mit dem eigentlichen Tunnelbau beginnen. Das Baurecht habe aber nur bis zum 7. September dieses Jahres gegolten.

Das Bauamt widerspricht. Es sei üblich, dass die Planung Schritt für Schritt mit den Arbeiten voranschreite. Die Löschwasserzisterne für die Feuerwehr am Schlossberg sei nicht nur geplant, sondern fertig. Grund ist erworben. Die Münchner Straße am Landratsamt werde als Tunnelzulauf umgebaut, demnächst werden Versorgungsleitungen verlegt. Derzeit laufe die Detailplanung für den Tunnel. Ohnehin werde erst das beauftragte Unternehmen einen Teil der Arbeiten selbst planen.

Beim Thema Sicherheit konstruieren die Tunnelgegner eine Zwickmühle: Die Röhre sei nach den "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" von 2006 geplant, nicht aber nach der Neuauflage von 2016. Wenn das Bauamt die Röhre unverändert grabe, müssten Verantwortliche sich bei Unglücken womöglich strafrechtlich verantworten. Es fehlten etwa eine Rettungsröhre oder eine Trennung der Fahrtrichtungen. Die Belange von Behinderten seien mit Notausgängen alle 300 Meter und steilen Treppen nicht ausreichend berücksichtigt. Wenn das Bauamt aber den Tunnel umplane, brauche es ein neues Planfeststellungsverfahren. Das könnte Jahre dauern.

Das Bauamt sieht sich aus zwei Gründen ganz und gar nicht in einer Zwickmühle: Die Richtlinien von 2016 seien noch gar nicht rechtskräftig und würden es wohl nie, weil sie durch eine Nachfolgeregelung ersetzt würden. Trotzdem hätten die Planer des Bauamts bereits alle neuen Vorgaben berücksichtigt. Ein Beispiel: Nach der alten Regelung sei auf dem Weg vom Tunnel zur Rettungstreppe eine Neigung von zehn Prozent zulässig, nach der neuen nur noch 2,5 Prozent. "Wir müssen nicht nachbessern", sagt Projektleiter Ludwig. Zu weiteren Aspekten etwa der Feuerwehr-Taktik tagt ein Kreis der Rettungsorganisationen. Über Zwischenergebnisse und Sicherheitsgutachten berät der Stadtrat am Montag von 17 Uhr an in der Schlossberghalle.

© SZ vom 07.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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