Starnberg:Schwindel mit Goldbarren

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Junger Weßlinger wegen Betrugs zu Geldstrafe verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg

Der junge Mann glaubte offenbar, die Sache perfekt eingefädelt zu haben - und einen satten Gewinn zu machen, um seine schwierige finanzielle Lage zu verbessern. Der Anklage zufolge hatte sich der Weßlinger in den vergangenen Jahren zweimal Goldbarren bei verschiedenen Firmen bestellt. Und bald darauf behauptet, dass sich die Ware im Wert von 1o89 beziehungsweise 1652 Euro nicht mehr in den Päckchen befunden habe.

Ein Unbekannter müsse diese heimlich aufgeschnitten und wieder zugeklebt haben. Doch die Absender sowie die Versicherung wurden misstrauisch - und der Schwindel flog auf. Jetzt wurde der heute 22-Jährige vom Jugendgericht Starnberg wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 80 Euro verurteilt, insgesamt also 8800 Euro.

Der Programmierer stritt jedoch die Vorwürfe im Prozess ab und gab vor, dass er die Goldbarren erwerben wollte, um eine "Geldanlage" zu schaffen. Um noch glaubwürdiger zu erscheinen, hatte er sogar noch eine Anzeige bei der Polizei wegen "Diebstahls" erstattet - eben weil sich die wertvolle Ware nicht in der Zusendung befunden habe. Deshalb wurde dem Angeklagten auch zur Last gelegt, eine Straftat vorgetäuscht zu haben.

Von einem "geplanten und dreisten Vorgehen" sprach der Staatsanwalt. Er betonte, dass die professionellen Zusteller der Goldbarren Manipulationen oder Beschädigungen an den speziellen Sicherheitspäckchen bemerkt hätten. Dass ausgerechnet beim selben Empfänger gleich zweimal das Paket zuvor geöffnet worden sein soll, sei "absolut jenseits jeder Logik", betonte der Ankläger in seinem Plädoyer. Die Aussagen des 22-Jährigen seien nicht glaubhaft und "eine Lüge" - die Angaben der Paketzusteller und anderer Zeugen hingegen nachvollziehbar und eindeutig.

Richter Ralf Jehle folgte dem Antrag des Staatsanwalts in allen Punkten und sah die Schuld des Weßlingers als erwiesen an. Dessen Schilderungen seien auch widersprüchlich. Zudem sei es ein "eigenartiger Zufall" und unwahrscheinlich, dass der Versand gleich zweimal beim selben Empfänger ohne die Goldbarren angekommen sein sollen - und "irgendein ominöser Dritter die Safetybags" unbemerkt aufgeschnitten hätte, wie Jehle betonte. Trotzdem blieb der Angeklagte uneinsichtig.

© SZ vom 04.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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