Starnberg:Schüler zeigt den Hitlergruß

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Klassenclown an der Berufsschule beleidigt zudem Mitschülerin

Von armin greune, Starnberg

Als Rechtsradikaler ist der 19-Jährige wohl kaum ernst zu nehmen - er war eher "eine Art Klassenkasperl", wie es Jugendrichter Ralf Jehle nannte. In dieser Rolle an der Starnberger Berufsschule aber ging der Möchtegern-Clown im November 2014 eindeutig zu weit. Um sich hinter dem Rücken der Lehrerin aufzuspielen, hob er den Arm zum "Deutschen Gruß" und rief "Heil Hitler". Als sich eine nun 22-jährige Mitschülerin dafür einsetzte, dass diese Straftat verfolgt wird, drohte er ihr via Facebook, sie umzubringen. Dabei verwendete der junge Mann eine Reihe ebenso derber wie dumpfer Kraftausdrücke. Mit diesen Schimpfworten offenbarte der "Kasperl" nicht nur mangelnden Witz und Originalität, sondern auch deutliche Intelligenzdefizite - ein Eindruck, der sich im Verlauf der Verhandlung vor dem Starnberger Amtsgericht bestätigte.

Der 19-jährige, ehemalige Herrschinger ist inzwischen mit der Mutter nach Unterfranken gezogen. Deshalb scheiterte auch der Versuch, die Delikte im Diversionsverfahren außergerichtlich zu ahnden und es kam zur Verhandlung in Starnberg. Dort behauptete der arbeitslose Angeklagte, er habe in jener Unterrichtsstunde vor knapp einem Jahr den Namen Hitlers nur in einem Gespräch mit dem Banknachbarn über einen Film erwähnt. Auf Nachhaken des Gerichts antwortete er: "Es war ein Hitlerfilm, den Titel weiß ich nicht."

Die 22-jährige Zeugin berichtete freilich, der "Kasperl" habe sich nach einem verbalen Geplänkel mit der Lehrerin von seinem Platz in der ersten Reihe erhoben und der ganzen Klasse grinsend den Hitlergruß gezeigt. Weil die 22-Jährige wie auch andere Schüler im Gespräch mit Lehrkräften äußerte, dass diese Entgleisung "Konsequenzen haben sollte", bedachte sie der Angeklagte im sozialen Netzwerk mit der Bedrohung und den Beleidigungen.

Eine ehemalige Lehrerin bescheinigte dem 19-Jährigen, "ein relativ unruhiger Schüler" gewesen zu sein: "Er ist gerne im Mittelpunkt gestanden, ich glaube nicht, dass der Hitlergruß böse gemeint war." Auch der Richter kam zu dem Schluss, der Angeklagte habe sich "offensichtlich nicht wirklich durch den Kopf gehen lassen, was das bedeutet". Jehle verhängte nach Jugendrecht wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, Beleidigung und Bedrohung 32 Stunden Sozialdienste.

© SZ vom 08.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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