Starnberg:Saufgelage mit Schlägerei

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Sachlage bleibt aufgrund unklarer Aussagen aber verworren

Von Christian Deussing, Starnberg

Ein Saufgelage in einer Starnberger Bar ist am Ende völlig aus dem Ruder gelaufen: Die Nacht im November 2014 endete mit Faustschlägen, zwei Gehirnerschütterungen, Platzwunden und einer Kieferverletzung. Besonders schlimm hatten es damals den Inhaber der Bar und seinen jüngeren Bruder erwischt, der einen betrunkenen und sehr aggressiven Gast aus dem Lokal geschmissen hatte. Ein 29-jährige Pferdepfleger wurde in den Ermittlungen als der Haupttäter ausgemacht und erhielt wegen "vorsätzlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruchs" einen Strafbefehl von 210 Tagessätzen zu 40 Euro, insgesamt also 8400 Euro.

Der Mann wollte dies jedoch nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. Im Prozess am Dienstag vor dem Amtsgericht Starnberg beteuerte der Angeklagte mit Hilfe seines Dolmetschers, nur viel getrunken zu haben, selbst aber "geschlagen und getreten" worden zu sein. Er sei deswegen in der Klinik behandelt worden. Sein Freund saß ebenfalls auf der Anklagebank, weil er das Handy des Barchefs nach der Rauferei gestohlen haben soll. Doch dies war nicht nachweisbar, denn offenkundig hatte dieser Gast das Gerät nur verwechselt. Der Mitangeklagte hatte am wenigsten getrunken und die gesamte Zeche gezahlt - auch die eines weiteren Begleiters, der im Suff sogar vom Barhocker gefallen war. Der Staatsanwalt wollte aber auch wissen, ob es einen bestimmten Auslösers des Streits gegeben habe. Der zweite Angeklagte berichtete hierzu, dass einer aus der Gruppe am Spielautomaten 150 Euro gewonnen habe und dafür eine "weitere Runde" am Tresen ausgeben wollte. Doch plötzlich sei das Geld im Automaten weggewesen, erzählte der Mann. Eine Videokamera konnte den möglichen Dieb nicht überführen, denn sie funktionierte nicht.

Weil die ganze Sache verworren blieb und die Zeugen in der Verhandlung auch den Hauptangeklagten nicht eindeutig als Schläger identifizieren konnten, bot der Staatsanwalt an, das Strafmaß auf 90 Tagessätze zu je 30 Euro abzumildern - sofern ein Geständnis abgelegt werde. Doch die Verteidigerin ging auf dieses Angebot nicht ein, weil "viele Aussagen von Zeugen widersprüchlich" gewesen seien. "Das passt alles nicht", betonte die Anwältin. Es müssen jetzt noch zwei weitere Zeugen gehört werden, der Prozess dauert also weiterhin an.

© SZ vom 06.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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