Starnberg:Ruhezonen für Wasservögel

Zum Schutz der Wasservögel am Starnberger See gilt vom 1. November bis 31. März die winterliche Ruhezonenregelung. Das bedeutet, dass Wassersportaktivitäten und Bootsverkehr in bestimmten Bereichen, auf die die Vögel bei der Nahrungssuche angewiesen sind, vermieden werden. Diese Ruhezonen umfassen die Nordbucht, die Südbucht, den ufernahen Seeabschnitt zwischen Assenhausen und Ammerland sowie die Bereiche um den Karpfenwinkel und in der Nähe der Roseninsel. Darauf macht die Gebietsbetreuerin Starnberger See des Landesbunds für Vogelschutz, Andrea Gehrold, in einer Mitteilung aufmerksam. Auf besonders störungsintensive Sportarten wie Starkwindsurfen und Kitesurfen sollte in der Nähe der Ruhezonen gänzlich verzichtet werden. Bis zu 20 000 Wasservögel nutzen den Starnberger See im Winter als Rückzugsort. Dabei handelt es sich um Tiere aus dem mittel- und osteuropäischen Raum, zum Beispiel die Blässralle oder der Haubentaucher. Oft liegen die Herkunftsorte aber deutlich weiter entfernt. Das Brutgebiet der Schellente, die ab November am Starnberger See eintrifft, erstreckt sich von Skandinavien bis in die Tundraregionen Russlands. Auch häufige Wintergäste wie Reiher- und Tafelenten brüten teilweise östlich des Urals und müssen zwischen Brut- und Überwinterungsgebiet tausende Kilometer zurücklegen.

© SZ vom 29.10.2015 / oh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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