Starnberg:Ruhe am Mittag

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Stadtrat regelt auch die Hundehaltung neu

Der Starnberger Stadtrat hat am Montag ein ganzes Paket ortsrechtlicher Vorschriften abgesegnet. Neben neuen Richtlinien zur Sportlerehrung, den verkaufsoffenen Sonntagen am 8. Mai (Französische Woche) und 9. Oktober ("Starnberg bewegt") widmete sich das Gremium auch der Lärm- und Hundehaltungsverordnung. Die wichtigsten Vorschriften im Hinblick auf Lärm: Gewerkelt werden darf werktags von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 19 Uhr (Samstag: 18 Uhr); Mittagspause ist Mittagspause ist von 12.30 bis 14 Uhr. Lärmarme Rasenmäher dürfen sogar bis 20 Uhr betrieben werden. Für Betriebe können Ausnahmen geltend gemacht werden.

Im Grundsatz einig zeigte sich das Gremium auch zur geänderten Hundehaltung, die allerdings von einigen Tierfreunden bislang nicht sonderlich ernst genommen wird. So müssen Kampfhunde und große Hunde mit mehr als 50 Zentimeter Schulterhöhe innerhalb bebauter Ortsteile grundsätzlich angeleint sein, aber auch in der Maisinger Schlucht (Wasserschutzgebiet), auf Kinderspielplätzen sowie in öffentlichen Garten- und Parkanlagen. Gerd Weger (CSU) wollte auch für einen Teilbereich des Leutstettener Mooses vom Schloßhölzl bis zum Gewerbegebiet einen Leinenzwang durchsetzen, scheiterte aber mit seinem Ansinnen. Seiner Erfahrung nach verlassen immer mehr Hundebesitzer die Wege und gefährden dadurch Pflanzen und Wildtiere. Zudem stelle der Hundekot in den Wiesen eine tödliche Gefahr im Pferdefutter dar. Explizit aufgeführte Freilaufflächen sind die Wiese zwischen P&R-Parkplatz am Bahnhof See und Ludwigstraße, die Almeidawiese zwischen Almeidaweg und Prinzenweg sowie die Grünfläche an der Prinz-Karl-Straße zwischen Irmgard-Stadler-Kindergarten und Fünf-Seen-Schule.

Ein Disput ergab sich darüber, wie man etwa den Leinenzwang kontrolliert, gegen Wild jagende Hunde vorgeht oder Hundebesitzer zur Rechenschaft zieht, die den Kot ihres Zamperl einfach liegen lassen. "Ein Hund hat schließlich kein Namenschild", bemerkte Thomas Beigel (CSU). Die Antwort von Angelika Kammerl (WPS) als bekennende Hundebesitzerin: "Einfach nach dem Namen fragen!" Und auch gegen anspringende Hunde, die ihrer Bewegungsfreude freien Lauf lassen, hatte sie ein Rezept: "Pfefferspray". Die Geldbuße bei Zuwiderhandlungen beträgt 500 Euro, sagte Christina Kubach vom Ordnungsamt, bei Vorsatz das Doppelte.

© SZ vom 16.03.2016 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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