Für den Starnberger Stadtrat zeichnet sich eine politische Zeitenwende mit gravierenden Folgen ab: 16 von insgesamt 30 Mandatsträgern aus sieben von neun Fraktionen haben zum 1. Juli die Änderung der Geschäftsordnung für das höchste politische Gremium der Kreisstadt beantragt. Den Unterzeichnern erscheint die zuletzt im Juni 2015 geänderte Geschäftsordnung angesichts der Praxiserfahrungen nicht mehr sachgerecht; insbesondere der Verwaltung seien "zu weitgehende Kompetenzen" bei einer nicht hinnehmbaren Einschränkung des Stadtrates zugeordnet. Insbesondere die Zuständigkeiten in Bebauungsplanverfahren unter "Ausschaltung des Bauausschusses" könnten nicht weiter hingenommen werden. Die weiteren Änderungen seien "Folge der unzureichenden Information und Einbindung des Stadtrates". Der neue Entwurf legt Grundsätze für den Umgang zwischen Bürgermeisterin und Stadtrat fest. Er soll es den Stadträten ermöglichen, "ihr Mandat wieder effektiv auszuüben".
Starnberg:Ringen um Kompetenz
16 Stadträte fordern umgehende Änderung der Geschäftsordnung
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