Starnberg:Rasanter Kirchenmann

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Weil er zu schnell fuhr, erhält ein Geistlicher einen Monat Fahrverbot

Von Christian Deussing, Starnberg

Erlaubt waren auf der Staatsstraße nur Tempo 60, doch der Pfarrer war an dem Vormittag 31 Stundenkilometer zu schnell. Er wurde prompt mit Fotobeweis geblitzt und erhielt daraufhin ein Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Das wollte der Geistliche aber nicht hinnehmen und legte Einspruch ein. Nun hoffte er, mit Hilfe seines fachkundigen Verteidigers auf einen Freispruch vor dem Amtsgericht Starnberg. Doch das blieb ein frommer Wunsch. Die Richterin verhängte wegen der "Ordnungswidrigkeit" im Straßenverkehr ein Bußgeld von 120 Euro. Und der Kirchenmann darf weiterhin vier Wochen kein Auto fahren. Es ist laut Gericht nicht das erste Mal, dass der Angeklagte wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einem Fahrverbot verurteilt worden war.

Er könne nicht nachvollziehen, "hier sitzen zu müssen", sagte der Pfarrer. Er sei damals nach einem Todesfall auf dem Rückweg zu seinem Büro gewesen und könne sich die gemessene Geschwindigkeit nicht erklären. Der Verteidiger versuchte zuvor, das Gutachten des vereidigten Kfz-Sachverständigen zu zerpflücken und in Frage zu stellen. Der Anwalt zweifelte an der Auswertungsmethode, der erfassten Straßenfläche und an dem Winkel des Lasermessgerätes, das an einem Oktobertag vorigen Jahres an der Straße aufgestellt gewesen war. Der Verteidiger erklärte außerdem, dass in diesem Fall der falsche Sachverständige herangezogen worden sei, weil dessen "Sachkunde" nicht ausreiche. Denn der bestellte Gutachter sei ein Experte für Unfallanalytik und nicht für die Messtechnik im Straßenverkehr.

Der Sachverständige hatte zuvor betont, dass es "keine falschen Messungen" gegeben habe, die Auswertungen korrekt verlaufen seien und das Lasergerät im richtigen Winkel an der Fahrbahn platziert gewesen sei. Richterin Christine Conrad hegte keinen Zweifel an der seit Jahren bewährten Tätigkeit des Sachverständigen und auch diesmal sei dessen vorgelegtes, mündlich erläutertes Messgutachten "nachvollziehbar, schlüssig und vollständig". Es bestünden auch keine Zweifel an der "persönlichen und fachlichen Ausbildung" des Zeugen, sagte die Richterin in der Verhandlung.

Sie lehnte deshalb sämtliche Beweisanträge des Verteidigers als "nicht erforderlich" ab, der in seinem Plädoyer wegen der seiner Ansicht nach "ungültigen Tempomessungen" einen Freispruch gefordert hatte.

© SZ vom 26.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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