Starnberg:Rangelei oder Prügelei

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Gericht bemüht sich, einen Streit vor einem Lokal aufzuklären

Von Armin Greune

KraillingIst es nur ein harmloses Geschubse gewesen oder hagelte minutenlang es Fausthiebe und Fußtritte? Jedenfalls trug ein 55-jähriger, seinerzeit heftig alkoholisierter Planegger von der Auseinandersetzung eine heftig blutende Kopfwunde davon - was seinem 42-jährigen Kontrahenten ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung einbrachte. Vor dem Starnberger Amtsgericht schilderte der angeklagte Gastwirt allerdings eine ganz andere Version des Geschehens wie das vermeintliche Opfer. Der 55-Jährige hatte ausgesagt, er sei von drei Männern zu Boden gestoßen, geschlagen und getreten worden. Zwei der Täter habe er nicht erkannt - weil er sich vor den Hieben zu schützen versuchte und wohl auch, weil er damals 2,3 Promille Alkohol im Blut hatte. Aber er sei "zu 90 Prozent sicher", dass der 42-Jährige auf ihn eingestiefelt habe.

Der Beschuldigte gab an, sie seien zwar beide nach einem Gerangel zu Boden gegangen, aber darüber hinaus sei der "total Besoffene" nicht attackiert worden. Überhaupt sei die Aggression vom Anderen ausgegangen, sagte der 42-Jährige aus. An jenem Dezemberabend 2014 wollte er den Ausklang seines Geburtstags mit der Familie in einem Bistro in der Kraillinger Margaretenstraße feiern. Der 55-Jährige war ein alter Bekannter ("Immer wenn der 'reinkam, gab es Ärger) und schon lange mit einem Hausverbot belegt worden - habe aber trotzdem versucht, ins Lokal einzudringen. Beim zweiten Mal habe der Betrunkene einen 20 Kilogramm schweren Stein aufgehoben, um damit zuzuschlagen. Eher versehentlich sei der Brocken dann seiner neunjährigen Tochter auf den Fuß gefallen, als die ihren Vater verteidigen wollte, gab der 42-Jährige an. Zum Glück habe der Stein nur einen Bluterguss hinterlassen.

Der 55-Jährige wiederum behauptete, bis auf eine Beleidigung im Vorbeigehen eigentlich ganz friedlich gewesen zu sein. An einen Stein könne er sich nicht erinnern, er habe auch "keinerlei Intention gehegt, das Lokal zu betreten." Allerdings räumte er ein, dass seine Erinnerung an den Abend vor dem Bistro "eher vernebelt" sei. Seine reichlich diffusen Äußerungen brachten den Staatsanwalt an den Rand der Verzweiflung: "Was erzählen Sie hier eigentlich für einen Schmarrn", herrschte der Ankläger den Mann an, auf dessen Angaben die Anklage beruht.

Die übrigen drei Zeugen konnten wenig zur Klärung des Sachverhalts beitragen, weil sie die Rangelei oder Prügelei allenfalls ansatzweise beobachtet hatten. Das Gericht entschied daher, die Verhandlung zu unterbrechen und am 13. Oktober fortzusetzen, um dann noch vier weitere Zeugen zu befragen.

© SZ vom 26.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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