Starnberg:Rachefeldzug per E-Mail

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Geldstrafe für 45-Jährige wegen Nachstellung und Verleumdung

Von Michael Berzl, Starnberg

Gegen körperliche Angriffe wüsste sich ein Karatelehrer aus dem Landkreis Starnberg wohl selbst zu wehren. Als er aber in den Rosenkrieg nach einer Scheidung hineingezogen und im Zuge dessen von der Mutter einer seiner Kampfsportschüler mit Dutzenden E-Mails attackiert wurde, rief der Kampfsportler lieber doch die Polizei zu Hilfe. Die 45-jährige Frau hatte ihn beschimpft und zudem versucht, andere Mütter aufzuhetzen, indem sie Unterstellungen verschickte mit der Folge, dass mehrere Schüler vom Unterricht abgemeldet wurden. Nun muss die Frau deswegen eine Geldstrafe von 5000 Euro bezahlen. Das Amtsgericht in Starnberg verurteilte sie wegen Nachstellung, Verleumdung und versuchter Nötigung.

Es war nicht das erste Verfahren im Zusammenhang mit der mehr als zwei Jahre zurückliegenden Trennung. Zwei Verurteilungen zu Geldstrafen hatte sich die Frau eingehandelt, weil sie die neue Partnerin ihres Ex-Mannes derb beschimpft hatte. Bereits zu jener Zeit, als diese familienrechtlichen Auseinandersetzungen ausgetragen wurden, war der 49-jährige Kampfsporttrainer in den Rosenkrieg involviert worden, weil beide Kinder des geschiedenen Paares bei ihm im Unterricht waren. Als die Mutter an Silvester 2013 Sohn und Tochter vom Vater in München zu sich lotsen wollte, wandte sie sich auch an den Trainer, der ihr dabei helfen sollte. Der informierte jedoch später den Vater und zog sich damit den Zorn der 45-Jährigen zu, die sich damals in einer verzweifelten Situation befand und befürchtete, dass man ihr die Kinder wegnehmen würde.

Was folgte, war eine Art Rachefeldzug. Die Angeklagte versuchte, andere Mütter gegen den Trainer aufzustacheln. Sie streute das Gerücht, er arbeite mit zweifelhaften Methoden, vermittle im Training ein aggressives Karate und zeige den Kindern sogar, wie man lautlos tötet. "Das war ein Rundumschlag, der Versuch, ihn in Misskredit zu bringen", sagte Richterin Christine Conrad in der Verhandlung. Die Angeklagte selbst räumte kleinlaut ein: "Ich wollte ihn verletzen."

Die Mutter von zwei Kindern im Alter von sechs und elf Jahren sucht mittlerweile selbst Abstand von der Angelegenheit und wohnt seit geraumer Zeit am Bodensee. Wegen gesundheitlicher Probleme kann sie nicht mehr arbeiten, sie lebt von Arbeitslosengeld und den Unterhaltszahlungen ihres ehemaligen Gatten. Nun muss die 45-Jährige auch noch die Geldstrafe aufbringen. Dass sie mit dem Urteil noch glimpflich davon gekommen sei, machte Richterin Conrad in ihren abschließenden Ausführungen deutlich: Die Staatsanwaltschaft hattee sogar eine Freiheitsstrafe bis zu neun Monaten in Erwägung gezogen.

© SZ vom 04.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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