Starnberg:Prügelei an der Seepromenade

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Gericht ahndet Attacke von Feldafinger und Tutzinger

Von Christian Deussing, Starnberg

Weil ein anderer Gast in einer Bar an der Starnberger Seepromenade angeblich seine Freundin angemacht hatte, ist ein 19-jähriger Feldafinger völlig ausgerastet. Der Betrunkene beugte sich über den Tisch und schlug dem anderen Barbesucher ins Gesicht. Daraus entwickelte sich eine Prügelei mit weiteren Beteiligten auch vor dem Lokal. Die Schlägerei ereignete sich in der Nacht zum 16. Januar 2015 und wurde jetzt vor dem Jugendgericht Starnberg verhandelt. Das Gericht verurteilte den angeklagten Feldafinger wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung zu einem Arbeitswochenende für ein Ökoprojekt. Er muss zudem psychosoziale Therapiegespräche führen und 500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.

Sein alkoholisierter Kumpel hatte ebenfalls zugeschlagen und bei der Rauferei draußen einem Lehrling in die Beine getreten. Auch der Jugendliche aus Tutzing muss Arbeitsstunden ableisten und Schmerzensgeld zahlen. Beide Angeklagten zeigten sich teilweise geständig und bereuten ihre Taten. "Ich habe überreagiert, war alkoholisiert und eifersüchtig", versuchte der Feldafinger seinen gewalttätigen Ausbruch zu erklären. Der junge Mann hatte mit seiner Attacke den Tumult ausgelöst und wurde von Jugendrichter Ralf Jehle als "Hauptaggressor" bezeichnet. Beiden Angeklagten sei der Arrest nur erspart geblieben, weil die Straftaten "so lange Zeit her sind und seitdem nichts mehr vorgefallen ist". Doch beim nächsten Mal müssten beide wissen, womit sie zu rechnen hätten, warnte der Richter.

Auf der Anklagebank saß zudem ein Freund des 19-Jährigen, der offenbar auch bei der Keilerei mitmischte und jemandem in den Rücken getreten haben soll. Der Schüler hatte bereits wegen einer Körperverletzung und Diebstahls eine Bewährungsstrafe erhalten. Auch er wurde aufgefordert, "die Zeichen der Zeit zu erkennen und dem Leben eine Wende zu geben".

Das 28-jährige Opfer wollte damals eigentlich nur auf der Bank durchrutschen, um seinen Begleitern in der Bar auch einen Platz anbieten zu können. Kurz darauf flogen die Fäuste, wobei der arglose Besucher ein blaues Auge und Schürfwunden davontrug. Er hatte sich aber auch heftig gewehrt und den 19-Jährigen in den Schwitzkasten genommen. Gegen den Elektriker wurde das Verfahren jedoch wegen Notwehr eingestellt. Der Wirt und sein Barkeeper wurden freigesprochen: Kein Zeuge hatte gesehen, dass sie auch zugeschlagen haben. Vielmehr haben Aussagen bestätigt, dass die Männer versucht hätten, die Situation zu entschärfen.

© SZ vom 18.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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